Die Versicherung ist frühestens ab Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antrages bei uns gültig. Allerdings auch erst mit Zahlungseingang. Deshalb empfehlen wir die Zahlung per Lastschrifteinzug, das heißt, wir buchen die fälligen Zahlungen von Ihrem Konto ab.
Die Versicherungsbestätigung wird Ihnen zugeschickt, sobald uns
der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag vorliegt. Die Bearbeitungszeit
beträgt in der Regel 3 bis 5 Tage. Achten Sie unbedingt darauf,
dass Ihr Name am Briefkasten steht, oder geben Sie auf dem Antrag
an, bei wem Sie wohnen (c/o .........)
Da wir uns auf die Auslandsreise-Krankenversicherung spezialisiert
haben, können wir keinen Deutschen in Deutschland dauerhaft
versichern. Im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung ist
jedoch tarifabhängig der kurzfristige Aufenthalt im Heimatland
mitversichert, z.B. im Care College.
in eine gesetzliche Krankenversicherung z.B.
die AOK, TK oder Hamburg Münchener Krankenkasse eintreten,
wieder aus Deutschland/Ausland ausreisen,
für immer in Deutschland/Ausland bleiben,
die Voraussetzungen für die Versicherbarkeit nicht
mehr erfüllen.
Die Kündigung muss in Textform (E-Mail, FAX, Post) erfolgen und
einen entsprechenden Nachweis enthalten (z.B. Kopie des Flugtickets,
Mitgliedsbestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse oder schriftliche
Erklärung des Versicherten über die Beendigung des
Auslandsaufenthaltes mit Angabe des Abreisedatums und des Transportmittels).
Die Kündigung kann unter diesen Voraussetzungen
maximal 4 Wochen bei einer Versicherungspflicht maximal 3 Monate rückwirkend durchgeführt werden; eine Kündigungsfrist
gibt es nicht (siehe auch Beitragserstattung).
Eine Verlängerung muss schriftlich und vor Ablauf der
ursprünglichen Versicherungsdauer in Textform (E-Mail, FAX, Post) beantragt werden. Ob die Verlängerung
durchgeführt wird, wird von Fall zu Fall entschieden und ist vom
Verlauf des versicherten Risikos (angefallene Kosten bzw. eingereichte
Arztrechnungen) abhängig. Über die Entscheidung Ihres Verlängerungsantrages
werden Sie schriftlich informiert und erhalten gegebenenfalls eine
neue Versicherungsbestätigung.
Den Antrag auf Versicherungsschutz müssen
Sie vor der Ausreise bzw. innerhalb eines Jahres nach der Einreise
stellen. Wenn die Einreise länger als 31 Tage vor dem Versicherungsbeginn liegt, wird eine Wartezeit von 31 Tagen vereinbart, in der der Versicherungsschutz auf eingetretene Unfälle begrenzt ist. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie uns eine Vorversicherung unmittelbar vor Versicherungsbeginn nachweisen können.
Bei Änderungen Ihrer Adresse oder Ihrer Bankdaten sollten
Sie uns unverzüglich und schriftlich entweder per Post [Kontaktdaten],
per Fax [+49 (0) 228 - 977 35 35] oder per E-Mail [
] mitteilen,
damit Sie unsere Briefe und Erstattungen
auch weiterhin erhalten können und wir Sie bei eventuellen Rückfragen
erreichen. Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie die Staatsangehörigkeit des Reiselandes oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung dort erlangen oder die Aufenthaltserlaubnis im Reiseland verlieren.
Je länger jemand versichert ist, desto höher ist für
den Versicherer das Risiko, dass ein Versicherungsfall eintritt.
Daher können wir für kurzfristige Aufenthalte einen günstigeren
Beitrag anbieten.
Nicht selten kommt es vor, dass ein Au-pair während seines
Aufenthaltes im Ausland die Familie wechselt oder die Gastfamilie
ihrerseits das Au-pair wechselt.
In diesen Fällen ist der Vertrag der bisherigen Gasteltern
zu beenden und von der neuen Gastfamilie ist ein Anschluss-
oder Neuvertrag abzuschließen.
Krankenversicherung
für ausländische Gäste | Care Economy
Innerhalb der Höchstversicherungsdauer von 730 Tagen
können Sie Ihren Versicherungsvertrag verlängern. Der
Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der ursprünglichen
Versicherungsdauer in Textform (E-Mail, FAX, Post) bei uns vorliegen.
Verlängerungsanträge können von uns auch abgelehnt
werden. Deshalb raten wir Ihnen, sich von vornherein für
die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes zu versichern.
Bei einer Verlängerung ist die gesamte Versicherungsdauer
Grundlage der Prämienberechnung. Die bereits geleistete
Zahlung für den ursprünglichen Versicherungszeitraum
wird angerechnet z.B.:
Beispiel: einmalige Zahlung
Alter der versicherten Person
bis zu 64 Jahren
Ursprünglich beantragte Versicherungsdauer
90 Tage
Prämie (90 x 1,03 €) € 92,70
Verlängerung um
90 Tage
Prämie
für den Verlängerungszeitraum (90 x 1,25€) € 112,50
Prämie
für den gesamten Versicherungszeitraum € 205,20