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Wie
kann ich den Versicherungsbeitrag bezahlen? (LEZ, Überweisung,
Dauerauftrag, Bar)
Sie haben insgesamt vier Möglichkeiten
den Beitrag Ihrer Versicherung zu bezahlen:
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Am einfachsten ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung.
Leider ist dies nur mit einem Girokonto möglich,
jedoch nicht mit Sparkonten. Für die Abbuchung vom Girokonto
benötigen wir lediglich Ihre Bankdaten. Bitte beachten
Sie bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung,
dass Ihr Konto stets über ausreichend Deckung verfügt,
das heißt, dass genügend Geld auf Ihrem
Konto vorhanden ist, um eine kostenpflichtige Rückbuchung
zu vermeiden.
- Ferner haben Sie die Möglichkeit
bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag einzurichten.
Dabei müssen Sie Ihrer Bank mitteilen, wieviel jeweils,
wann und an wen überwiesen werden soll. (Informationen
dazu, erhalten Sie aus unserer Rechnung bzw. aus der Police!!!)
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Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit
den Beitrag Ihrer Versicherung zu überweisen.
Das Problem dieser Zahlungsweise ist, dass der Beitrag jeden
Monat zu entrichten ist und Sie selbständig
den Beitrag überweisen müssen. Bitte beachten Sie,
dass bei "Nichtzahlung der Prämie" kein
Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu vertreten hat. Dadurch kann es bei versicherten
Personen aus visapflichtigen Ländern zum Verlust der
Aufenthaltsgenehmigung führen. Um diesen Problemen vorzubeugen,
erteilen Sie uns eine Lastschrifteinzugsermächtigung oder
richten Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer
Bank ein. Ihr Berater bei der Bank wird Ihnen dabei gerne
behilflich sein.
- Die letzte Möglichkeit der Zahlung
Ihres Versicherungsbeitrages, ist die Bareinzahlung.
Sollten Sie über kein Girokonto verfügen,
können Sie unter Angabe der Versicherungsnummer im
„Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers eine
Bareinzahlung bei einer Bank oder Postbank tätigen.
Die Bareinzahlung ist jedoch mit zusätzlichen Kosten
verbunden, die zwischen 5,– bis 10,– Euro
liegen.
Bitte geben Sie bei jeglicher Zahlung unbedingt
Ihre Versicherungsnummer an!!! |
Welche
Zahlungsweisen bieten wir an?
| Rechtlich gesehen sind alle unsere Tarife
als Einmalzahlungen zu verstehen, d. h. der Versicherungsbeitrag
ist für den gesamten Versicherungszeitraum unmittelbar bei
Beginn des Versicherungsvertrages zu entrichten. Wir bieten jedoch
eine zinslose Ratenzahlung (d.h. monatliche Zahlung) an. |
| Betr.:
Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste, Care Expatriate Basic/Comfort/Premium, Care China Business, Care China Classic |
Wann
ist der Versicherungsbeitrag zu zahlen?
Die Beitragszahlung ist für Ihren Versicherungsschutz
entscheidend. Denn wir sind erst dann zur Zahlung einer Leistung
bzw. Arztrechnung verpflichtet, wenn die Beiträge fristgerecht eingegangen
sind. In diesem Zusammenhang bedeutet fristgerecht vor
Beginn des Versicherungszeitraumes auf den sich die Zahlung bezieht.
Bei Neuanträgen (Erstprämien) ist der Versicherungsbeitrag nach
dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §37 unmittelbar vor Versicherungsbeginn zu
zahlen.
Bei bestehenden Verträgen (Folgeprämien) ist der Versicherungsbeitrag
nach § 38 VVG bis zum 14. Tag (Eingang bei uns) zu bezahlen. |
| Betr.:
Alle Produkte, u.a. Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste |
Wann
zieht die Care Concept AG die Beiträge ein?
| Die Versicherungsbeiträge werden in
der Regel bis zu einer Woche nach
Versicherungsbeginn eingezogen. Bis dahin sollte der Kontoinhaber gewährleisten,
dass genügend
Geld auf dem Konto vorhanden ist. |
| Betr.:
Alle Produkte, u.a. Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste |
Ich
habe die zweite Mahnung (Folgeprämie) erhalten. Was bedeutet das für
mich?
| Sie haben nach Erhalt der zweiten Mahnung
31 Tage Zeit, den Vertrag zu reaktivieren. Das
heißt, Sie haben innerhalb dieser Frist Gelegenheit, durch
Zahlung Ihres offen stehenden Beitrages den Vertrag
fortzuführen. Ist nach der 31 Tage Frist keine Zahlung
eingegangen, kann es durch fehlenden Versicherungsschutz bei visapflichtigen
Aufenthalten zum Verlust Ihrer Aufenthaltsgenehmigung führen.
Bitte beachten Sie, dass wir weiterhin Anspruch auf die Beitragszahlungen
haben. Sie sind daher verpflichtet, den vollen Beitrag bis zum
Versicherungsende zu begleichen, ohne Anspruch auf
Erstattung der Leistungen bzw. Arztrechnungen. |
| Betr.:
Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste, Care Expatriate Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care China Business, Care China Classic Versicherung |
Welche Voraussetzungen gelten für eine Beitragsrückerstattung?
Eine Erstattung von Beiträgen kann immer dann erfolgen, sofern ein Nachweis (Ablehnungsschreiben von Botschaften und Behörden, Versicherungsbescheinigungen anderer Versicherer, Flugtickets, Abmeldebestätigungen oder Attest eines Arztes) in Textform vorgelegt werden kann.
Original-Nachweise sind ab einem Rückerstattungsbetrag von 600,– Euro notwendig!
Eine Erstattung von Beiträgen kann nur dann ohne Nachweis erfolgen, sofern innerhalb von 14 Tagen nach Versicherungsbeginn die CC AG in Textform darüber informiert wird, dass die VP nicht eingereist ist. |
| Betr.:
Alle Produkte, u.a. Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste |
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