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| Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung | Leistung | Allgemeine Fragen. |
• Was muss ich tun, wenn ich einen Arzt brauche?
Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben,
erhalten Sie zusammen mit der Versicherungsbestätigung
Behandlungsscheine. Darin sind wichtige Informationen für
den Arzt über Ihren Versicherungsschutz enthalten. Bitte
nehmen Sie einen davon mit zu Ihrem Arzt. Er kann uns dann
die Rechnung direkt zuschicken. Da aber ein direktes Vertragsverhältnis
zwischen uns und dem Arzt nicht besteht, kann es sein, dass
er die Rechnungen Ihnen zuschickt. |
Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste |
• Was
muss ich machen, wenn der Arzt mir eine Rechnung schickt?
Für unsere Bearbeitung brauchen
wir immer eine Krankheitsbezeichnung (Diagnose). In der Regel
hat ihr Arzt sie bereits auf der Rechnung vermerkt. Auf Röntgen-
oder Laborrechnungen sind häufig keine Diagnosen vermerkt.
In diesem Fall benötigen wir zur Prüfung auch die
Rechnung des behandelnden Arztes, der die Untersuchung veranlasst
hat.
Die Rechnung/en senden Sie dann an:
Care Concept AG
Postfach 33 01 51
53203 Bonn
Wir prüfen dann Ihren Leistungsanspruch und zahlen
die Erstattung in der Regel direkt an den Arzt.
Wichtig! Wir benötigen immer die Originalrechnung.
Bitte vermerken Sie auch ihre Versicherungsscheinnummer
(steht u. a. auf den Behandlungsscheinen, die Sie
bei Vertragsabschluss erhalten). Wenn Sie die Rechnung
schon bezahlt haben, dann schreiben Sie das bitte
deutlich auf die Rechnung. In diesem Fall würden
wir die Erstattung auf das bei uns bekannte Konto
unseres Versicherungsnehmers überweisen. Ggf.
informieren Sie uns über die richtige Bankverbindung. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic / Comfort / Premium Versicherung, Care
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• Werde
ich über die Begleichung von eingereichten Rechnungen
informiert?
Nein! Bei einer direkten Rechnungserstattung
an den Arzt werden Sie nicht weiter benachrichtigt. Die eingesparten
Kosten kommen der niedrigen Prämie zugute. Wenn die Kosten
nicht oder zumindest nicht in voller Höhe erstattet werden
können, erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Information. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
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• Erstatten Sie auch auf Kopien oder Mahnungen?
Nein! Für die Erstattung brauchen
wir immer die Originalrechnung. Die Kopie der Rechnung behalten
Sie für Ihre Unterlagen. |
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• Was
mache ich, wenn ich mir Medikamente aus der Apotheke holen
will?
Die Medikamente müssen ärztlich
verordnet sein. Sie bezahlen sie direkt in der Apotheke, die
dann den Kaufpreis auf dem Rezept vermerkt und die Ausgabe
der Medikamente an Sie mit einem Stempel bestätigt. Bitte
reichen Sie das Rezept nur zusammen mit der Rechnung des behandelnden
Arztes ein. Wir können sonst Ihren Leistungsanspruch nicht
prüfen. Wenn wir Ihre Bankverbindung noch nicht kennen,
teilen Sie sie uns bitte gleichzeitig mit. |
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• Was
muss ich tun, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Bitte sagen Sie bei der Aufnahme, dass
Sie bei uns versichert sind und zeigen die Versichertenkarte,
die Sie von uns zusammen mit der Versicherungsbestätigung
erhalten. Grundsätzlich werden nur die Kosten der allgemeinen
Pflegeklasse übernommen (vergleichbar mit den Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland). Das Krankenhaus
stellt dann einen Kostenübernahmeantrag. Dann werden wir
alles Weitere veranlassen. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
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• Welche
Leistungen erhalte ich für Zahnbehandlungen?
Es werden die Kosten einer schmerzstillenden
Zahnbehandlung einschließlich Füllungen in einfacher
Ausfertigung erstattet. Ab einer voraussichtlichen Kostenhöhe
von über €250 muss uns vorher ein Heil- und Kostenplan
zur Prüfung vorgelegt werden. In der Care Au-Pair-Versicherung
liegt diese Grenze im Tarif M bei €500 und im Tarif XL
bei €1.000. Im Care Economy leisten wir bei einer Vertragsdauer
bis zu 180 Tagen maximal €300 einschließlich Reparaturen
von vorhandenem Zahnersatz und bei einer Vertragsdauer über
180 Tage maximal €600. Die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes
wird bei diesem Tarif nicht erforderlich. Mit der Versicherungsbestätigung
erhalten Sie Behandlungsscheine, in denen Sie noch genauere
Informationen finden. Einen Behandlungsschein nehmen Sie bitte
mit zu Ihrem Zahnarzt. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
Economy-Versicherung für ausländische Gäste. |
• Erhalte
ich auch Leistungen für Zahnersatz?
Einige Tarife sehen auch eingeschränkte
Leistungen für Zahnersatz vor. Je nach gewähltem
Versicherungsschutz ist die Erstattung aber auf die Reparatur
eines vorhandenen Zahnersatzes bzw. auf bestimmte Summen
begrenzt. Außerdem sind Wartezeiten zu berücksichtigen.
Das heißt, dass die Versicherung schon einige Zeit
bestehen muss, bevor Sie Leistungen beanspruchen können.
In den Behandlungsscheinen, die Sie zusammen mit der Versicherungsbestätigung
erhalten, finden Sie nähere Informationen. Einen Behandlungsschein
nehmen Sie bitte mit zu Ihrem Zahnarzt.
Bitte legen Sie uns im Zweifel einen Heil- und Kostenplan
vor, bevor Sie sich in die zahnärztliche Behandlung
begeben. Sie werden dann von uns über Ihre Leistungsansprüche
schriftlich informiert. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic / Comfort / Premium Versicherung, Care
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• Erhalte
ich auch Leistungen für eine Zahnreinigung?
Nein! In der Reisekrankenversicherung
werden nur die Kosten für akut notwendige schmerzstillende
Behandlungen erstattet. Bei einer Zahnreinigung handelt es
sich um eine vorbeugende Maßnahme, die medizinisch nicht
notwendig ist und vor allem nicht der Schmerzbehandlung dient.
Hierfür sind keine Leistungen möglich. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
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• Ich
benötige eine Brille. Welche Leistungen kann ich hierfür
beanspruchen?
Das ist sehr verschieden und kommt auf
den abgeschlossenen Versicherungsschutz an. In einigen Tarifen
erstatten wir die Kosten für Sehhilfen (dazu gehören
auch Kontaktlinsen) bis zu gewissen Summen nach einer bestimmten
Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist, dass die Sehhilfe ärztlich
verordnet und die Sehstärke angegeben ist. Sonnenbrillen
werden in der Regel nicht erstattet. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Premium Versicherung, Care
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• Sind
die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebsvorsorge)
erstattungsfähig?
Nein! In der Reisekrankenversicherung
werden nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen
erstattet. Bei Vorsorgeuntersuchungen (hierzu zählen auch
Impfungen) sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Hierfür
sind grundsätzlich keine Leistungen möglich. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
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• Welche
Leistungen werden für eine Schwangerschaft bezahlt?
Grundsätzlich sind bei Vertragsabschluss
bereits bestehende Schwangerschaften vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen. Wenn eine Schwangerschaft festgestellt wird,
ist zunächst eine weitere Prüfung erforderlich. Bitte
lassen Sie sich von Ihrem Frauenarzt schriftlich bestätigen,
wann die Schwangerschaft erstmals ärztlich festgestellt
wurde und in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich zu diesem
Zeitpunkt befunden haben. Diese Bestätigung reichen Sie
uns dann bitte ein und fügen eine vollständige Kopie
Ihres Mutterpasses bei. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
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• Sind
Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung versichert?
Nein! Die Kosten für Verhütungs-
oder auch Antikonzeptionsmittel (Anti-Baby-Pille, Spirale,
Diaphragmen usw.) sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Dazu gehören auch alle Untersuchungen, die zur Feststellung
einer geeigneten Verhütungsmethode dienen. Auch die Kosten
für einen Schwangerschaftsabbruch können in der Regel
nicht übernommen werden. |
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• Sie
haben die Erstattung direkt an den Arzt gezahlt. Ich hatte
die Rechnung aber auch schon bezahlt. Wie bekomme ich jetzt
mein Geld zurück?
Bitte sprechen Sie in solchen Fällen
mit Ihrem Arzt. Er wird sicher schnell feststellen, dass die
Rechnung doppelt bezahlt wurde und Ihnen den zuviel gezahlten
Betrag umgehend zurücküberweisen. |
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Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care
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• Lohnt
es sich grundsätzlich zusätzlich eine Unfallversicherung
abzuschließen? Als junger Mensch möchte ich mich
am ehesten vor den Folgen von Unfallverletzungen schützen!
Die Kosten einer Behandlung von Unfallfolgen
werden aus der Krankenversicherung erstattet. Die Unfallversicherung
bietet darüber hinaus Versicherungsschutz gegen die Folgen
einer unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung
(Invalidität). Auch wenn Sie keine Unfallversicherung
abschließen, haben Sie mit der Krankenversicherung Versicherungsschutz
für Unfallverletzungen. |
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• Werden
Arztkosten in voller Höhe erstattet?
Wenn die Kosten grundsätzlich erstattungsfähig
sind, dann zahlen Sie nur in der Care Au-Pair - Versicherung
Tarif S und in der Versicherung für ausländische
Gäste (Care Economy) eine Eigenbeteiligung von €25
(Care Economy) bzw. €35 (Care Au-Pair Tarif S) und € 50 Care Au-pair SI für
ambulante und zahnärztliche Behandlungen je Versicherungsfall.
Dieser Betrag wird bei der Erstattung abgezogen. Die Eigenbeteiligung
zahlen Sie dann zusätzlich an den Arzt. |
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