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• Warum
brauche ich eine Vereinbarung?
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen
Buchführung sind wir als AG verpflichtet nachzuweisen, auf
welcher Grundlage und an wen wir Provisionen ausgezahlt haben.
Außerdem sollten beide Parteien eine schriftliche Grundlage
für die Zusammenarbeit haben, die die gegenseitigen Rechte
und Pflichten klärt. |
• Welche
Vereinbarung kommt für mich in Frage?
Es gibt zwei Arten dieser Verträge:
Tippgebervereinbarung und Rahmenvereinbarung.
Der Tippgeber ist nicht zur Vermittlung von Versicherungen befugt. Er gibt seinen Kunden einen Tipp, bei welchem Versicherer oder Versicherungsvermittler diese eine geeignete Versicherung abschließen können. Weitere Beratungen sind nicht erlaubt.
Eine Rahmenvereinbarung regelt hauptsächlich die Zusammenarbeit zwischen
Maklern, Mehrfachagenten §§ 84 ff. HGB oder Handelsmakler gemäß §93 HGB. Hier sind weitere Vorschriften zu berücksichtigen. Die Unterlagen
erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail zugesandt. |
• Was ist
ein Rahmenvertrag?
Damit keine Verwechslungen mit einer Rahmenvereinbarung
entstehen: ein Rahmenvertrag ist ein individuell kalkuliertes
Versicherungsprodukt, das individuell auf die besonderen Bedürfnisse
von Kundengruppen zugeschnitten werden kann. In der Regel wird
ein Rahmenvertrag gefertigt, wenn mindestens 100 Personen für
die Dauer von bis zu 3 Monaten als homogene Gruppe versichert
werden oder ca. 50 Personen für die Dauer von einem Jahr.
Die Vorteile hierbei liegen in einem einfachen Meldeverfahren,
Versicherungsschutz ab dem Datum der Einreise, einem flexiblen
Leistungsumfang und in der Regel günstigeren Konditionen,
als im Einzelabschlussverfahren. |
• Wer
kann einen Rahmenvertrag abschließen?
Grundsätzlich jede Person oder Institution,
die einen größeren Personenkreis für einen vorübergehenden
Zeitraum krankenversichern muss oder möchte. Genaueres zum
Verfahren und den zu erfüllenden Voraussetzungen erfahren
Sie auf Anfrage. |
• Welche
Unterlagen benötigen Sie zur Zusammenarbeit?
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Tippgeber benötigen lediglich eine Tippgebervereinbarung,
die wir Ihnen gerne zukommen lassen.Makler, die mit uns eine Rahmenvereinbarung
eingehen, benötigen neben dieser noch die behördliche Zulassung als Finanzdienstleister (IHK-Registrierung) gemäß §34 d GewO.
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• Wenn
ich mit Ihnen einen Vertrag schließe, bin ich dann verpflichtet,
nur Ihre Produkte zu verkaufen (Ausschließlichkeitsvertreter)?
Die Vereinbarung regelt lediglich
die ordentliche Zusammenarbeit und ermöglicht beiden Seiten
eine rechtliche Grundlage. Sie sind in Ihrer unternehmerischen
Freiheit von unserer Seite vollkommen unbeeinflusst. Im Gegenteil:
Sie können mit uns als Partner Ihre Angebotspalette und somit
Ihren eigenen Service um attraktive Nischenprodukte erweitern. |
• Wann
erhalte ich meine Provision/Courtage?
Die Provisionen/Courtagen werden immer
nach Ablauf eines Quartals anhand der bis dahin eingegangenen
Prämien eingereichter Verträge im abrechnungsrelevanten
Zeitraum berechnet. Die Abrechnung erfolgt jeweils am 15. des
Monats, der auf das abgelaufene Quartal folgt. |
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