Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Neustadt an der Aisch: Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Neustadt an der Aisch. |
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