Für einige Staaten ist die Erteilung des Einreisevisums durch die deutsche Botschaft/Generalkonsulat im Ausland, bzw. die Verlängerung des Visums durch eine inländische Ausländerbehörde (Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Marktoberdorf) von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Marktoberdorf abhängig.
Wichtig bei der Verpflichtungserklärung für Besucher in Marktoberdorf: Krankenversicherung
Darüber hinaus ist es regelmäßig erforderlich, dass Ihr Gast den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung der/dem Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Marktoberdorf nachweist.
Die Care Concept® AG bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und ausländischen Besuchern angepasste Krankenversicherung bereits ab 0,85 EUR / Tag an. Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum. Die Gästeversicherung Care Visa Protect sichert insbesondere den Gastgeber auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung, die er in Marktoberdorf (Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Marktoberdorf) stellt, ab. Durch Kombination mit der zuwählbaren Unfall- und Haftpflichtversicherung wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert. |
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