Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländer und Migrationsamt des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße)) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Heppenheim (Bergstraße): Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländer und Migrationsamt des Landkreises Bergstraße in Heppenheim (Bergstraße) beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Heppenheim (Bergstraße). |
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