Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländeramt des Landkreises in Lauf an der Pegnitz) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Lauf an der Pegnitz: Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländeramt des Landkreises in Lauf an der Pegnitz beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Lauf an der Pegnitz. |
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