Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländeramt in Kirchheim unter Teck) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Kirchheim unter Teck: Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländeramt in Kirchheim unter Teck beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Kirchheim unter Teck. |
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