Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Neuenahr-Ahrweiler ) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländerbehörde des Landkreises in Bad Neuenahr-Ahrweiler beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Bad Neuenahr-Ahrweiler. |
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