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Ausländerbehörden und Ausländerämter


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Ausländerbehörde Hamburg
Straße:Amsinckstraße 28
Ort: 20097 Hamburg
Telefon: 040 42839-2290
FAX: 040 42839-2966

Ausländerbehörde Hamburg

Der Begriff Ausländerbehörde Hamburg beschreibt genau genommen zwei unterschiedliche Behörden, die auch nicht derselben Leitung unterstehen.

Die Zentrale Ausländerbehörde Hamburg gehört zum dortigen Einwohner-Zentralamt. Sie hat ihren Dienstsitz in der Amsinckstraße in Hamburg-Mitte und ist für alle diejenigen ausländischen Einwohner Hamburgs zuständig, deren Aufenthalt in Deutschland (noch) nicht dauerhaft gesichert ist, also zum Beispiel Menschen, die über eine Aufenthaltsgestattung oder über eine Duldung verfügen. Die Zentrale Ausländerbehörde Hamburg besteht aus den folgenden drei Referaten:

  1. Allgemeines Aufenthaltsrecht und zentraler Service
  2. Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen
  3. Zugang, Weiterleitung und Rückführungen

Darüber hinaus betreibt die Zentrale Ausländerbehörde Hamburg auch eine Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung. Diese ist nach dem Asylverfahrensgesetz die erste Anlaufstelle für alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. In Hamburg ist die Erstaufnahmeeinrichtung – ebenso wie die Zentrale Ausländerbehörde – der Behörde für Inneres und Sport unterstellt und befindet sich in der Sportallee 70.

Unser Tipp: Krankenversicherung für Ausländer in Hamburg

Die Care Concept® AG bietet zwei spezielle Krankenversicherungen für Ausländer in Deutschland an. Beide werden von den Ausländerbehörden - beispielsweise bei der Visumsverlängerung - anerkannt:

Für Ausländer mit gesichertem Aufenthalt: Die Ausländerbehörden in den Hamburger Bezirksämtern

Um die Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde Hamburg zu entlasten und außerdem die Wege für die Kunden möglichst kurz zu halten, gibt es in den einzelnen Bezirksämtern der Stadt jeweils eine sogenannte Ausländerdienststelle. Diese lokalen Ausländerbehörden sind für alle ausländischen Einwohner Hamburgs zuständig, deren Aufenthalt in Deutschland bereits gesichert ist, das heißt also, die zum Beispiel im Besitz

  • einer Aufenthaltserlaubnis
  • einer Niederlassungserlaubnis
  • eines Visums oder
  • einer Blauen Karte

sind.

Die insgesamt neun bezirklichen Ausländerbehörden in Hamburg beschäftigen sich in erster Linie mit der Erst- bzw. Neuausstellung von Aufenthaltstiteln. Sie sind jeweils dem Bezirksamt zugeordnet, und dort konkret dem Fachamt für Einwohnerwesen, Unterbereich Ausländerangelegenheiten. Die lokalen Hamburger Ausländerbehörden lassen sich in folgenden Stadtteilen finden:

  • Altona
  • Bergedorf
  • Eimsbüttel
  • Harburg
  • Hamburg-Mitte
  • Billstedt
  • Hamburg-Nord
  • Wandsbek

Die neunte Ausländerdienststelle befindet sich im Hamburg Welcome Center am Alten Wall.

Aufgaben Ausländerbehörde Hamburg :
Ausländerämter / Ausländerbehörden in der Nähe von Hamburg

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