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Ausländerbehörde BerlinDie Ausländerbehörde Berlin ist einer von insgesamt fünf Organisationsbereichen des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) der Stadt Berlin. Sie wird derzeit von Engelhard Mazanke geleitet und ist in die folgenden Arbeitsfelder untergliedert:
Die Berliner Ausländerbehörde ist in erster Linie für Zuwanderer und Flüchtlinge zuständig. Darüber hinaus kümmert sie sich aber auch ausländische Studenten, Wissenschaftler und Sprachschüler sowie um ausländische Familienangehörige von EU-Bürgern. Außerdem beschäftigt sich die Ausländerbehörde Berlin auch mit der sogenannten Rückführung von Ausländern, deren Aufenthalt in Deutschland als illegal eingestuft wird. |
Unser Tipp: Krankenversicherung für Ausländer in BerlinDie Care Concept® AG bietet zwei spezielle Krankenversicherungen für Ausländer in Deutschland an. Beide werden von den Ausländerbehörden - beispielsweise bei der Visumsverlängerung - anerkannt:
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Ausländerbehörde Berlin: ArbeitsbereicheDie Ausländerbehörde Berlin hat ihren Dienstsitz am Friedrich-Krause-Ufer am Westhafen. Dort werden die Angelegenheiten der Zuwanderer und Flüchtlinge, aber auch ausländischer Studenten und Wissenschaftler sowie Sprachschüler, in drei Gebäuden bearbeitet. Die Zuständigkeitsbereiche Z2 bis Z7 sind dabei größtenteils geografisch (also nach Ländergruppen) geordnet, so dass sich die Besucher schnell zurechtfinden. Ein Farbleitsystem hilft darüber hinaus bei der Orientierung innerhalb der Ausländerbehörde Berlin. Weitere Arbeitsbereiche betreffen besondere Sachgebiete wie
Relativ neu ist die Möglichkeit, bei der Ausländerbehörde Berlin Termine online zu buchen, zum Beispiel für die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen. Dies erspart den doppelten Weg zur Behörde innerhalb des doch recht großen Einzugsgebietes. Ausländerbehörde Berlin: Nachweis einer KrankenversicherungEin wichtiges Thema für die Kunden der Ausländerbehörde Berlin ist die Krankenversicherung. Der Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes ist eine der Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufenthaltstitels. Als „ausreichend“ wird dabei der Umfang einer gesetzlichen Versicherung angesehen – es ist jedoch nicht Pflicht, sich gesetzlich zu versichern. Die Care Concept® AG, die sich auf die entsprechenden Personenkreise spezialisiert hat, kann hier eine preisgünstige Alternative anbieten, die dennoch allen Anforderungen der Ausländerbehörde Berlin entsprechen. |
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