Ausländerbehörden und AusländerämterA-Z | A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | R | S | T | U | V | W | X | Z
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Ausländerbehörde DuisburgEin Sachgebiet des zentralen Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg ist die Ausländerbehörde Duisburg. Ihre zentrale Dienststelle befindet sich in der Königstraße. Die Ausländerbehörde Duisburg bearbeitet hauptsächlich die folgenden Angelegenheiten:
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Unser Tipp: Krankenversicherung für Ausländer in DuisburgDie Care Concept® AG bietet zwei spezielle Krankenversicherungen für Ausländer in Deutschland an. Beide werden von den Ausländerbehörden - beispielsweise bei der Visumsverlängerung - anerkannt:
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Ausländerbehörde Duisburg – die AußenstellenNeben der zentralen Dienststelle verfügt die Ausländerbehörde Duisburg über drei Außenstellen, die die meisten der oben genannten Aufgaben übernehmen. Die Außenstellen der Ausländerbehörde Duisburg sind montags, dienstags, mittwochs und freitags für den Publikumsverkehr geöffnet. Sie befinden sich jeweils im selben Gebäude wie die entsprechenden Außenstellen des Bürger- und Ordnungsamtes:
In den Außenstellen der Ausländerbehörde Duisburg ist die Vorsprache nur nach Vereinbarung eines Termins (per Telefon, E-Mail oder online-Formular) möglich. Ausländerbehörde Duisburg – AsylangelegenheitenSämtliche Angelegenheiten der in Duisburg lebenden Asylbewerber werden ausschließlich in der zentralen Dienststelle der Ausländerbehörde Duisburg bearbeitet:
Asylbewerber können in der Ausländerbehörde Duisburg montags, mittwochs und freitags vorsprechen, jedoch auch hier nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Ausländerbehörde Duisburg – die Aufenthaltsrechtliche BeratungskommissionWenn ein Asylverfahren mit einer Ablehnung endet, dann obliegt es ebenfalls der Ausländerbehörde Duisburg, die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. In einigen Fällen würde eine Ausweisung/Abschiebung jedoch zu unerträglichen menschlichen Härten für den Betroffenen führen – selbst wenn sie dem bundesrepublikanischen Recht entspricht. Deswegen gibt es seit dem Jahr 2006 neben der Ausländerbehörde Duisburg auch eine Aufenthaltsrechtliche Beratungskommission. Sie wird von Prof. Dr. Just geleitet und besteht aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern, die unter anderem von der Caritas, vom Diakonischen Werk, von amnesty international, vom Deutschen Roten Kreuz und vom Duisburger Flüchtlingsrat entsendet werden. Die Aufenthaltsrechtliche Beratungskommission unterstützt Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis (mehr) erhalten haben, indem sie
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