Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländer- und Vertriebenenbehörde des Landkreises in Freiberg) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländer- und Vertriebenenbehörde des Landkreises in Freiberg beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Freiberg. |
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