Für einige Staaten ist die Erteilung des Einreisevisums durch die deutsche Botschaft/Generalkonsulat im Ausland, bzw. die Verlängerung des Visums durch eine inländische Ausländerbehörde (Einwohnermeldeamt, Abt. Ausländerwesen in Bad Wilsnack) von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei Einwohnermeldeamt, Abt. Ausländerwesen in Bad Wilsnack abhängig.
Wichtig bei der Verpflichtungserklärung für Besucher in Bad Wilsnack: Krankenversicherung
Darüber hinaus ist es regelmäßig erforderlich, dass Ihr Gast den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung der/dem Einwohnermeldeamt, Abt. Ausländerwesen in Bad Wilsnack nachweist.
Die Care Concept® AG bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und ausländischen Besuchern angepasste Krankenversicherung bereits ab 0,85 EUR / Tag an. Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum. Die Gästeversicherung Care Visa Protect sichert insbesondere den Gastgeber auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung, die er in Bad Wilsnack (Einwohnermeldeamt, Abt. Ausländerwesen in Bad Wilsnack) stellt, ab. Durch Kombination mit der zuwählbaren Unfall- und Haftpflichtversicherung wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert. |
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