Für einige Staaten ist die Erteilung des Einreisevisums durch die deutsche Botschaft/Generalkonsulat im Ausland, bzw. die Verlängerung des Visums durch eine inländische Ausländerbehörde (Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Straßenverkehr Sachgebiet Ausländerangelegenheiten des Landkreises in Wismar) von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Straßenverkehr Sachgebiet Ausländerangelegenheiten des Landkreises in Wismar abhängig.
Wichtig bei der Verpflichtungserklärung für Besucher in Wismar: Krankenversicherung
Darüber hinaus ist es regelmäßig erforderlich, dass Ihr Gast den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung der/dem Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Straßenverkehr Sachgebiet Ausländerangelegenheiten des Landkreises in Wismar nachweist.
Die Care Concept® AG bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und ausländischen Besuchern angepasste Krankenversicherung bereits ab 0,85 EUR / Tag an. Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum. Die Gästeversicherung Care Visa Protect sichert insbesondere den Gastgeber auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung, die er in Wismar (Fachdienst Ordnung, Sicherheit und Straßenverkehr Sachgebiet Ausländerangelegenheiten des Landkreises in Wismar) stellt, ab. Durch Kombination mit der zuwählbaren Unfall- und Haftpflichtversicherung wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert. |
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