Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Märkischer Kreis Fachdienst Aufenthaltsrecht und Integration in Lüdenscheid) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Märkischer Kreis Fachdienst Aufenthaltsrecht und Integration in Lüdenscheid beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Lüdenscheid. |
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