Für einige Staaten ist die Erteilung des Einreisevisums durch die deutsche Botschaft/Generalkonsulat im Ausland, bzw. die Verlängerung des Visums durch eine inländische Ausländerbehörde (Straßenverkehrs- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung OPR, Abt. Ausländerrecht in Neuruppin) von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei Straßenverkehrs- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung OPR, Abt. Ausländerrecht in Neuruppin abhängig.
Wichtig bei der Verpflichtungserklärung für Besucher in Neuruppin: Krankenversicherung
Darüber hinaus ist es regelmäßig erforderlich, dass Ihr Gast den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung der/dem Straßenverkehrs- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung OPR, Abt. Ausländerrecht in Neuruppin nachweist.
Die Care Concept® AG bietet eine speziell auf die Bedürfnisse von ausländischen Gästen und ausländischen Besuchern angepasste Krankenversicherung bereits ab 0,85 EUR / Tag an. Diese Krankenversicherung für ausländische Gäste und Besucher erfüllt alle Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 an ein Schengen-Visum. Die Gästeversicherung Care Visa Protect sichert insbesondere den Gastgeber auch gegen die meisten finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung, die er in Neuruppin (Straßenverkehrs- und Ordnungsamt der Kreisverwaltung OPR, Abt. Ausländerrecht in Neuruppin) stellt, ab. Durch Kombination mit der zuwählbaren Unfall- und Haftpflichtversicherung wird das Restrisiko aus einer Verpflichtungserklärung deutlich reduziert. |
|