Sehr geehrte Damen und Herren,
immer mehr mittelständische Unternehmen entsenden ihre Mitarbeiter für einen kürzeren oder längeren Zeitraum ins Ausland.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist in der Regel nicht ausreichend.
Erkrankt ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter im Ausland, muss der Arbeitgeber laut deutscher Gesetzgebung in Vorleistung treten! Erst durch ein langwieriges, bürokratisches Verfahren werden die entstandenen Kosten - oft nur zum Teil - von den Krankenkassen zurückerstattet.
Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber ein unkalkulierbares Kostenrisiko, das Sie vermeiden können.