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Anschlussheilbehandlung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Anschlussheilbehandlung in der Auslandskrankenversicherung

Anschlussheilbehandlung

Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Sie wird im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt.

Die Durchführung der Anschlussheilbehandlung kann ambulant, stationär oder teilstationär sein.

Eine Anschlussheilbehandlung wird durch das Krankenhaus, dort durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst beantragt.

Die stationäre Anschlussheilbehandlung dauert ca. drei Wochen.

Sie kann durchgeführt werden bei:

  • schweren Erkrankungen
  • nach Operationen
  • nach Unfällen

Welche Kosten der Anschlussheilbehandlung von der Auslandskrankenversicherung erstattet werden, ist in den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife der Auslandskrankenversicherung festgelegt.

Synonyme für "Anschlussheilbehandlung"
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