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Anschlussrehabilitation Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Anschlussrehabilitation in der Auslandskrankenversicherung

Anschlussrehabilitation

Die Anschlussrehabilitation ist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Sie wird im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt durchgeführt.

Die Durchführung der Anschlussrehabilitation kann ambulant, stationär oder teilstationär sein.

Eine Anschlussrehabilitation wird durch das Krankenhaus, dort durch den behandelnden Krankenhausarzt oder den Sozialdienst beantragt.

Die stationäre Anschlussrehabilitation dauert ca. drei Wochen.

Sie kann durchgeführt werden bei:

  • schweren Erkrankungen
  • nach Operationen
  • nach Unfällen

Welche Kosten der Anschlussrehabilitation von der Auslandskrankenversicherung erstattet werden, ist in den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife der Auslandskrankenversicherung festgelegt.

Synonyme für "Anschlussrehabilitation"
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