Aufenthaltsgenehmigung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsgenehmigung war der Oberbegriff für die im Aufenthaltsgesetz geregelten förmlichen Aufenthaltsrechte, der heute Aufenthaltstitel heißt.
Aufenthaltsgenehmigung beinhaltet:

  • Visum (befristete)
  • Aufenthaltserlaubnis (befristete)
  • Blaue Karte EU (befristete)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristete)
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristete)

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss man nachweisen, dass man krankenversichert ist. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung erhalten Sie einen Nachweis, den Sie dafür benutzen können.

Synonyme für "Aufenthaltsgenehmigung"
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