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Aufenthaltstitel Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

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Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für die im Aufenthaltsgesetz geregelten förmlichen Aufenthaltsrechte, der früher Aufenthaltsgenehmigung hieß.
Aufenthaltstitel sind:

  • Visum (befristete)
  • Aufenthaltserlaubnis (befristete)
  • Blaue Karte EU (befristete)
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristete)
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristete)

Um eine Aufenthaltstitel zu bekommen, muss man nachweisen, dass man krankenversichert ist. Beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung erhalten Sie einen Nachweis, den Sie für die Erlangung des Aufenthaltstitels benutzen können.

Synonyme für "Aufenthaltstitel"
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