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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems des Gesundheitssystems.
Die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Erhaltung, Wiederherstellung, Verbesserung der Gesundheit der Versicherten und die Linderung von Krankheitsbeschwerden.
Grundsätzlich haben alle Versicherten den gleichen Leistungsanspruch.
Diese Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Krankenkassen wahrgenommen.
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
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