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Gesetzliche Studentenversicherung
Unter der Gesetzliche Studentenversicherung versteht man die Versicherung von Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems des Gesundheitssystems.
Die Aufgabe der gesetzlichen Studentenversicherung ist die Erhaltung, Wiederherstellung, Verbesserung der Gesundheit der versicherten Studenten und die Linderung von Krankheitsbeschwerden.
Grundsätzlich haben alle versicherten Studenten den gleichen Leistungsanspruch.
Diese Aufgaben der Gesetzliche Studentenversicherung werden von den Krankenkassen wahrgenommen.
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
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