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Gesetzliche Studentenversicherung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Gesetzliche Studentenversicherung

Gesetzliche Studentenversicherung

Unter der Gesetzliche Studentenversicherung versteht man die Versicherung von Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese ist Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems des Gesundheitssystems. Die Aufgabe der gesetzlichen Studentenversicherung ist die Erhaltung, Wiederherstellung, Verbesserung der Gesundheit der versicherten Studenten und die Linderung von Krankheitsbeschwerden. Grundsätzlich haben alle versicherten Studenten den gleichen Leistungsanspruch. Diese Aufgaben der Gesetzliche Studentenversicherung werden von den Krankenkassen wahrgenommen. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Neben der gesetzlichen Studentenversicherung gibt es die private Studentenversicherung. Zur privaten Studentenversicherung gehört auch die Auslandskrankenversicherung für Studenten Care College.

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Kurzinformation x

Versicherungstyp: Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Versicherbare Personen: Studenten in Deutschland

Eintrittsalter: -

Laufzeit: bis max. Alter: 29 Jahre



Leistungen*

  • Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
*Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen