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Kostenbeteiligung
Unter Kostenbeteiligung versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (besipielsweise pro Schadensfall). Der Betrag der Kostenbeteiligung wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart.
Über den Betrag des Kostenbeteiligung hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
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