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Schengen-Staaten Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Schengen-Staaten

Schengen-Staaten

Am 14.06.1985 unterzeichneten die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Abkommen von Schengen (einem Ort in Luxemburg an den Grenzen zu Deutschland und Frankreich) über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien.

  • die Vereinheitlichung der Vorschriften für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt von Ausländern im "Schengen-Raum" (einheitliches Schengenvisum),
  • Asylfragen (Bestimmung des für einen Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats),
  • Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel,
  • polizeiliche Zusammenarbeit und
  • Zusammenarbeit der Schengenstaaten im Justizwesen.

Seit 1995 gab es mehrere Erweiterungen des Schengen-Staaten: Österreich trat 1997 bei und die Nordländer Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden im Jahr 2000. Der Europäische Rat beschloss im Dezember 2007 eine Erweiterung der Schengen-Staaten um die neuen EU-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.

  • Belgien
  • Deutschland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Portugal
  • Spanien
  • Österreich
  • Dänemark
  • Finnland
  • Island
  • Norwegen
  • Schweden
  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Polen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Schweiz

Bei Einreisen in die Schengenstaaten mit einem Visum ist der Nachweis einer Krankenversicherung vorgeschrieben. Die Care Concept® hat dafür spezielle Auslandskrankenversicherungen entwickelt.

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