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Selbstbehalt
Unter Selbstbehalt versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (beispielsweise pro Schadensfall). Der Betrag des Selbstbehalts wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart.
Über den Betrag des Selbstbehalt hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
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