Selbstbeteiligung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

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Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung

Unter Selbstbeteiligung versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (beispielsweise pro Schadensfall). Der Betrag der Selbstbeteiligung wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Über den Betrag der Selbstbeteiligung hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Auslandskrankenversicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.

In der Auslandskrankenversicherung gibt es Tarife, in denen eine Selbstbeteiligung geleistet werden muss (entweder pro Versicherungsfall oder pro Versicherungsjahr). Es gibt auch Tarife ohne Selbstbeteiligung. Welche Tarife mit, bzw. ohne Selbstbeteiligung sind, können Sie den Leistungsübersichten der Tarife entnehmen.

Synonyme für "Selbstbeteiligung"
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