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Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung versteht man den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (besipielsweise pro Schadensfall). Der Betrag der Selbstbeteiligung wird als absoluter oder prozentualer Anteil vertraglich vereinbart. Über den Betrag der Selbstbeteiligung hinausgehende Summen werden von der Versicherung bezahlt. Dadurch kann die Versicherung mit einer günstigeren Prämie angeboten werden.
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