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Verpflichtungserklärung Glossar - Overseas health insurance -
Glossary for international health insurance

Auslandskrankenversicherung

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Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung

Einem Ausländer, der selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann man durch eine Verpflichtungserklärung zu einem Aufenthaltstitel verhelfen.
Durch die Verpflichtungserklärung willigt der Erklärende ein, die Unterhaltskosten zu Gunsten eines Ausländers zu übernehmen. Der Verpflichtungsgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Diese Erklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung abgegeben.

Die Verpflichtungserklärung begründet keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, bietet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit dafür, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen.

Die Verpflichtungserklärung wird auch im Verfahren für Kurzbesuchervisa (Schengen-Visum) als Einladungsnachweis verwendet.
Um sich gegen die finanziellen Risiken einer Verpflichtungserklärung zu schützen, bietet die Care Concept® die Auslandskrankenversicherung Care Economy für ausländische Gäste an.

Falls Sie im Rahmen der Verpflichtungserklärung die Adresse einer Ausländerbehörde suchen, können Sie unseren kostenlosen Service nutzen: Verpflichtungserklärung suchen.

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Type of insurance: International health insurance for foreign visitors and guests

Insurable persons: Health insurance for foreign visitors and guests to Europe

Entry age: 0-74 years

Duration: 1 day - 2 years


Care Economy

Benefits*

  • Complies with all the requirements for a Schengen visa
  • Outpatient, inpatient and pain-relieving dental treatment
  • Additional costs for medically advisable repatriation
  • Transportation costs to hospital
*For a complete list of benefits see the General Terms and Conditions of Insurance (GTI).