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Working-Holiday
Bei Working-Holiday-Programmen handelt es sich um Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte junger Leute. Je zwei Staaten schließen einen Vertrag,
um jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen Auslandsaufenthalt
(in der Regel 1 Jahr) zu ermöglichen.
Finaziert werden kann das Ganze durch Jobs im Rahmen von Work & Travel. Die mögliche Arbeitsstelle muss sich jeder Teilnehmer selber suchen.
Deutschland hat dafür ein Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hong Kong geschlossen.
Bei Working-Holiday-Visum ist es möglich eine zeitlich befristete Arbeit aufzunehmen. Zu beachten ist, dass Working-Holiday-Visa
nur einmal im Leben und nur bis zu einem Höchstalter des Antragstellers von 30 Jahren (bzw. 25 Jahren in Japan und 35 Jahren
in Kanada gewährt werden.
Vor Reisebeginn müssen diese Working-Holiday-Visa von der Botschaft / vom Konsulat des zu Reiselandes in dem Land, dessen
Nationalität der Antragsteller hat, ausgestellt werden.
Beispiel: Deutsche, die ein Working Holiday in Australien planen, müssen Ihr Visum vor Reisebeginn bei der Australischen Botschaft in Deutschland oder beim zuständigen Konsulats beantragen.
Australier, die ein Working Holiday in Deutschland planen, müssen Ihr Visum vor Reisebeginn bei der Deutschen Botschaft in Australien oder beim zuständigen Konsulats beantragen.
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