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Working-Holiday
Bei Working-Holiday-Programmen handelt es sich um Abkommen über Ferienarbeitsaufenthalte für junge Leute. Je zwei Staaten schließen einen derartigen Vertrag, um jeweils den Bürgern des anderen Staates einen längerfristigen Auslandsaufenthalt (meist 1 Jahr) zu ermöglichen, bei dem es möglich ist sich mittels Work & Travel über zusätzliche Jobs zu finanzieren.
In Deutschland gibt es ein Abkommen mit Australien, Neuseeland, Kanada, Japan, Südkorea und Hong Kong.
Workin-Holiday-Visum erlaubt eine zeitlich befristete Arbeit. In der Regel bekommt man Working-Holiday-Visa
nur einmal im Leben und nur bis zu einem Höchstalter des Antragstellers von 30 Jahren (bzw. 25 Jahren in Japan und 35 Jahren
in Kanada.
Working-Holiday-Visa müssen vor der Reise von der Botschaft / vom Konsulat des zu Reiselandes in dem Land, dessen
Nationalität der Antragsteller hat, ausgestellt werden. Ein Deutscher, der ein Working Holiday in Australien plant,
muss vor seiner Hinreise bei der Australischen Botschaft in Deutschland oder beim zuständigen Konsulats ein Visum beantragen.
Entsprechend muss ein australischer Staatsbürger sein Working-Holiday-Visum für Deutschland ebenso nur vorab in Australien
bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Die einzelnen Programmteilnehmer müssen sich die mögliche Arbeitsstelle selber suchen.
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