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Care Au-Pair
Auslandskrankenversicherung für Au-pairs
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FAQ
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FAQ zu den Au-Pair Versicherungstarifen Care Au-Pair Si, S, M und XL
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| Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen [AVB].
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Wer kann sich in der Au-pair Versicherung Care Au-pair Si, S, M und XL versichern ?
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In der Au-pair Versicherung können sich Au-pairs bis zu einem Alter von 35 Jahren versichern. |
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Ausländische Au-pairs mit ständigem Wohnsitz im Ausland können sich während eines Aufenthaltes in Deutschland oder Österreich versichern. |
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Deutsche Au-pairs mit ständigem Wohnsitz im Heimatland können sich während des Au-pair Aufenthaltes weltweit (außer NAFTA - USA, Kanada, Mexiko) versichern. |
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Österreichische Au-pairs mit ständigem Wohnsitz im Heimatland können sich während des Au-pair Aufenthaltes in Europa versichern. |
Wie lange läuft der Vertrag?
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Die Mindest-Vertragslaufzeit in der Au-pair Versicherung beträgt 1 Monat. |
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Die Versicherungsdauer wird bei Vertragabschluss von Ihnen festgelegt. |
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In Anlehnung an geltende Au-pair Bestimmungen beträgt die maximale Vertragslaufzeit 2 Jahre. |
Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?
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Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. |
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Ein automatische Verlängerung findet nicht statt. |
Wie kann ich die Versicherung verlängern?
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Prinzipiell sind Verlängerungsanträge vor Ende der ursprünglich beantragten Versicherungszeit einzureichen. |
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Verlängerungsanträge sind in Textform (E-Mail, Post, FAX) einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie ><. |
Wie kann ich die Versicherung kündigen?
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Wenn das Au-pair Verhältnis vorzeititig endet, ist die Kündigung der Au-pair Versicherung (in Textform: E-Mail, Post, FAX) und die Rückzahlung zuviel gezahlter Versicherungsprämien möglich. |
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Die Vertragskündigung ist stets schriftlich vor dem gewünschten Kündigungstermin einzureichen. |
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Eine rückwirkende Kündigung wird nur in Ausnahmefällen mit entsprechendem Nachweis durchgeführt. |
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Sollte das Visum nicht gewährt werden oder das Au-pair aus sonstigen Gründen nicht einreisen können, ist die Stornierung der beantragten Versicherung vor Versicherungsbeginn möglich. |
Wie und wann erhalte
ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbestätigung?
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Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
- Versicherungsschein (Police)
- Behandlungsschein
- Fragebogen zur Versicherungsfähigkeit
- Versicherungsbedingungen
Zusätzlich erhalten Sie per Post binnen zwei Arbeitstagen Ihre Versicherungsbestätigung mit Versicherungskarte, Ihren Versicherungsschein und für den Fall, dass Sie per Überweisung zahlen, Ihre Rechnung.
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir buchen dann die Prämie(n) in den nächsten Wochen unter Angabe der Versicherungsnummer(n) von Ihrem Konto ab. Die Abbuchung erfolgt innerhalb des vereinbarten Versicherungszeitraumes. |
Ist es möglich die Beiträge monatlich zu überweisen anstatt diese abbuchen zu lassen?
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Sie haben die Möglichkeit der Überweisung. Das Problem bei dieser Zahlungsweise ist, dass der Beitrag jeden Monat fällig ist und dass bei Nichtzahlung der Prämie, es zum Verlust des Versicherungsschutzes und damit auch zum Verlust der Aufenthaltsgenehmigung kommen kann. Um dem Verlust der Aufenthaltsgenehmigung vorzubeugen, ist es am besten, eine Einzugsermächtigung für Lastschriften oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank einzurichten. Ihr Bankberater wird Ihnen dabei gerne behilflich sein. |
Schützt die Haftpflicht-/Unfallversicherung auch vor Schäden gegenüber der Gastfamilie?
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Bei Abschluss der Haftpflicht-/Unfallversicherung in den Typen S, M und XL sind Haftpflichtschäden folgendermaßen versichert:
In allen drei Typen sind Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen bei einem Selbstbehalt von 10 %, mindestens 250,– € je Schadenereignis mitversichert. Während in der Typstufe S Mietsachschäden bis zu 10.000 € versichert sind, deckt der Tariftyp M Mietsachschäden bis 25.000 €, der Typ XL bis zu 50.000 € ab. |
Sind Abschiebekosten
in der Au-pair Versicherung enthalten?
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Bei Abschluss der Haftpflicht-/Unfallversicherung in den Typstufen S, M und XL gilt folgendes: Sofern die versicherte Person aufgrund eines schriftlichen Vertrages eine Tätigkeit als Au-pair ausübt, erstattet der Versicherer bei einer behördlich angeordneten Abschiebung eines Au-Pairs die gegen den Versicherungsnehmer (Gastfamilie) gemäß §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 82 Abs. 2, 83 und 84 Ausländergesetz geltend gemachten nachgewiesenen Mehrkosten. Der Versicherungsschutz für die Abschiebekosten besteht nur, wenn die Abschiebung innerhalb des versicherten Zeitraumes des Zeitraumes des Au-Pair Vertrages und innerhalb des in der Aufenthaltsgenehmigung bzw. im Visum angegebenen Zeitraumes für den Aufenthalt behördlich angeordnet wurde. Während in der Typstufe S Abschiebekosten bis zu 1.000 € versichert sind, deckt der Tariftyp M Abschiebekosten bis 2.000 €, der Typ XL bis zu 3.000 € ab. |
Sind Krankenhausaufenthalte
und Behandlungen bei Fachärzten versichert?
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Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Au-Pair Versicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. |
Was ist nicht versichert?
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Nicht versichert sind:
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Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland der alleinige oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war
- Kosten für Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung bestehen bzw. bekannt sind, sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Verlängerung behandelt worden sind über 30.000,– €*
- Untersuchungen und Behandlungen von Schwangerschaften, die bereits vor Versicherungsbeginn bestanden haben
- Schwangerschaftsunterbrechung und -verhütung
- psychotherapeutische/psychoanalytische Behandlung
- Entziehungsmaßnahmen, Kur- und Sanatoriumsbehandlung
- kosmetische Behandlungen (z. B. Narbenkorrekturen, nicht notwendige Akne- und Warzenentfernungen etc.)
- Wahlleistungen im Krankenhaus
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
- Zahnersatz (außer Reparaturen und im Tarif M/XL unfallbedingter Zahnersatz)
- Zahnsteinentfernungen, Parodontosebehandlungen
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
- Bescheinigungen und Gutachten
- nicht unfallbedingte Hilfsmittel
* Ansonsten besteht für diese Kosten ein Eigenanteil von 5.000,– € je Versicherungsjahr.
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| Den
genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedigungen
[AVB].
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