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Care Travel
preiswerte Auslandskrankenversicherung
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FAQ
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1. Ich habe eine Vorerkrankung (z.B. Diabetes). Kann ich mich trotzdem versichern?
Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung Care Travel besteht Versicherungsschutz bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen, die während der versicherten Reise eintreten. Für Sie bedeutet das, dass Sie grundsätzlich auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Travel versichert sind.
Nicht versichert sind jedoch Kosten aus Behandlungen, von denen bei Reiseantritt bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten oder die vorhersehbar waren sowie Behandlungen, deren Durchführung der Anlass der Reise ist.
Bsp. Diabetes: Kommt es bei einer gut eingestellten und seit Jahren stabilen Diabetes zu einer unerwarteten Entgleisung (Zuckerschock), sind die hierdurch ausgelösten medizinisch notwendigen Heilbehandlungen eingeschlossen, jedoch nicht die Kosten für die regelmäßig benötigten Insulinpräparate und die hiermit in Verbindung stehenden Untersuchungskosten und Gebühren.
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3. Ich möchte Tauchurlaub machen. Kann ich mich trotzdem versichern?
| Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie im Ausland einen Tauchurlaub machen möchten. Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn im Ausland als Folge des Tauchens eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird (z. B. bei einer Dekompensationskrankheit nach einem zu schnellen Auftauchen). |
5. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen?
| Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Travel muss vor Beginn der Reise beantragt werden. |
6. Kann man den Versicherungsvertrag widerrufen? Ist eine Kündigung möglich?
| Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen in Schriftform ohne Angabe eines Grundes widerrufen, wenn der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die beantragte Vertragslaufzeit weniger als einen Monat beträgt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nicht möglich. |
7. Ist eine Verlängerung der Versicherung aus dem Ausland möglich?
| Ja, bitte benutzen Sie dafür den Vordruck "Verlängerungsantrag" unter dem Navigationspunkt Service. Ob der Verlängerung zugestimmt werden kann, entscheidet dann der Versicherer binnen weniger Tage. Stellen Sie den Verlängerungsantrag bitte unbedingt vor dem Ende der ursprünglich beantragten Versicherungslaufzeit. |
8. Wann muss ich die Prämie zahlen? Was muss ich wissen, wenn ich die Prämie nicht oder nicht rechtzeitig zahle?
Die Prämie ist als Einmalzahlung für den gesamten versicherten Zeitraum zu leisten. Sie ist grundsätzlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Die Prämie wird wenige Tage vor Versicherungsbeginn automatisch vom angegebenen Girokonto eingezogen. Bitte beachten Sie: Wird die einmalige Prämie nicht rechtzeitig bezahlt und ist die Nichtzahlung von Ihnen zu vertreten, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unabhängig davon besteht kein Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die eingetreten sind, bevor Sie die Einmalprämie bezahlt haben. Voraussetzung ist aber auch hier, dass die Nichtzahlung der Prämie von Ihnen zu vertreten ist (Bsp.: Ihr Konto weist zum Zeitpunkt des vereinbarten Prämienabrufs nicht die nötige Deckung auf). Werden Sie auf der Reise krank und ist die Prämie schuldhaft nicht von Ihnen gezahlt worden, können Sie keine Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beanspruchen.
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11. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?
| Die Auslandsreise-Krankenversicherung schließt die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Fachärzte (z. B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. Sie haben die freie Wahl unter den ortsansässigen medizinischen Einrichtungen. Bei einer stationären Behandlung stellt das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag, der dann unmittelbar verarbeitet wird. |
12. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?
| Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie schwanger sind. Für Erkrankungen (z. B. einem grippalen Infekt) oder Unfallfolgen besteht natürlich auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie schwanger sind. Entbindungskosten sowie Folgen der Entbindung sind jedoch nicht versichert. Eine Ausnahme bilden akut auftretende Komplikationen, die eine außerplanmäßige Entbindung nötig machen. In diesem Fall sind Leistungen, die zum Schutz des Lebens von Mutter und/oder Kind notwendig sind, erstattungsfähig. |
14. Muss man jede Reise vorher anmelden?
| Nein, Sie können mit diesem Tarif innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit beliebig in der Welt umherreisen. Bei Laufzeiten über 6 Monaten sind Sie sogar im Heimatland bis zu 4 Wochen versichert. Ausnahme bilden dabei grundsätzlich die NAFTA-Länder (USA, Kanada, Mexiko). |
15. Wird Zahnersatz bezahlt?
| Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
16. Gibt es eine Selbstbeteiligung?
| Sofern eine Leistung in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Travel mitversichert ist, werden die Kosten für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel zu 100 % erstattet. Im Geltungsbereich inklusive NAFTA gibt es eine Selbstbeteiligung von 50,– € je Versicherungsfall. |
17. Wie heißt die Notrufnummer, an die man sich wenden soll?
| Die weltweite Notrufnummer zur Organisation medizinischer Hilfeleistungen und zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen lautet: +49 221 14836525. |
28. Kann ich meine Kinder mitversichern?
| Die Familienmitglieder können sich bei der Auslandskrankenversicherung Care Travel nur einzeln versichern. Sie haben nach Beantragung der ersten versicherten Person die Möglichkeit, unter dem selben Versicherungsnehmer weitere Familienmitglieder zu versichern. |
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