10 Jahre Auslandskrankenversicherung Ihr zuverlässiger Partner für
     Krankenversicherung im Ausland
Care Expatriate
Auslandskrankenversicherung für Expatriates
Beschreibung
Auslandskrankenversicherung Bild 5 Auslandskrankenversicherung Bild 1 Auslandskrankenversicherung Bild 2 Auslandskrankenversicherung Bild 7 Auslandskrankenversicherung Bild 4 Auslandskrankenversicherung Bild 6 Auslandskrankenversicherung Bild 3
A. Leistungen des Versicherer
(1) Ambulante Behandlung

100 % des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in Deutschland, sonst der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. die angemessenen und ortsüblichen Gebühren), für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Arzneien, Heilmitteln sowie für Schwangerschafts- (sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes noch nicht bestanden hat), Krebs- und Kindervorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen.

Ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung bis zu € 250 ; Hör- und Sprechhilfen sowie Rollstühle bis zu € 1000 je Versicherungsjahr; Sehhilfen sind bis zu € 50 erstattungsfähig. Ein erneuter Anspruch entsteht dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.

Fahrtkosten vom Unfallort sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit zum nächst erreichbaren Arzt und zurück.

(2) Krankenhaus-Behandlung

100 % der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit oder Unfallfolgen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung); bei Entbindung nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten; erstattungsfähig sind auch die Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte in das nächst erreichbare Krankenhaus und zurück sowie die Kosten für einen Belegarzt.

(3) Zahnbehandlung und –ersatz

Auslandsversicherung Bild 9b 100 % des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ in Deutschland, sonst der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. die angemessenen und ortsüblichen Gebühren), für medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Behandlung einschließlich einmal jährlicher Kontrolluntersuchung mit Zahnsteinentfernung
und
60 % des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendigen Zahnersatz nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten. Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich der Kosten für Überkronungen, Einlagefüllungen und kieferorthopädische Behandlungen.

Maximale Erstattung für Zahnersatz insgesamt:

  • Im 1. Versicherungsjahr bis € 500
  • Im 2. Versicherungsjahr bis € 1.000
  • Im 3. Versicherungsjahr bis € 1.500
  • Für jedes folgende Versicherungsjahr bis € 2.500

Vor Beginn von Maßnahmen für Zahnersatz soll dem Versicherer ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt werden. Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Kostenvoranschlag unverzüglich zu prüfen und den vertraglichen Leistungsbetrag verbindlich bekannt zu geben.

(4) Überführungskosten zum Heimatwohnsitz
100 % des Rechnungsbetrages; maximal € 10.000,00
(5) Selbstbeteiligung
€ 150 je Versicherungsjahr
B. Besondere Bestimmungen
 (1) Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung im weltweiten Ausland außer in den Staaten der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (USA, Kanada und Mexiko). Als Ausland gelten weltweit alle Länder, - mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt und/oder in dem sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hat -.

 (1.1) Unterbrechung des Aufenthaltes

Bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten Person besteht nach Meldung durch den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für eine Gesamtdauer von maximal 3 Monaten je Versicherungsjahr. Dies gilt nicht für die Staaten der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (USA, Kanada und Mexiko).

 (2) Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind Reisende, die sich voraussichtlich mehr als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. Das Höchsteintrittsalter liegt bei 76 Jahren.

 (3) Versicherungsdauer

Die Mindestversicherungsdauer beträgt 6 Monate. Die Höchstversicherungsdauer für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 5 Jahre. Für Reisen außerhalb Deutschlands kann sich die versicherte Person bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres versichern.

Auslandsversicherung Bild 10 Die maximale Vertragslaufzeit für versicherte Personen bis Eintrittsalter 65 beträgt zunächst 60 Monate und kann für Aufenthalte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers jeweils um weitere 60 Monate verlängert werden, wenn bei Beginn der Verlängerung die versicherte Person das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (sonst kann nur noch um max. 36 Monate verlängert werden).
Die maximale Vertragslaufzeit für versicherte Personen mit Eintrittsalter über 65 bis zum Höchsteintrittsalter von 76 Jahren beträgt zunächst 36 Monate und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers jeweils um weitere 36 (für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland um maximal 24 Monate) Monate verlängert werden.

Die Versicherung nach diesem Tarif endet mit Ablauf des Monats, in dem die Versicherungsfähigkeit wegfällt, der Auslandsaufenthalt beendet wird (Ausnahme siehe B 1.1), die Voraussetzungen für einen vorübergehenden Aufenthalt entfallen, mit Ablauf von 5 Jahren nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sowie mit Vollendung des 80. Lebensjahres.

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Eintritt des Beendigungsgrundes dem Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.

C. Zusatzleistungen
 Assistance-Leistungen
  • Auskünfte über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im In- und Ausland , wie z. B. die Benennung von Ärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Fachkliniken mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
  • Benennung von Abschlepp-/Bergungsunternehmen, Fachwerkstätten, Mietwagenunternehmen, Hotels, Luftfahrtgesellschaften bzw. sonstigen Beförderungsunternehmen im In- und Ausland.
  • Benennung von Sachverständigen, Rechtsanwälten, Dolmetschern im In- und Ausland mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
D. Versicherer
Anschrift
Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
E. Beiträge
Prämienübersicht Monatliche Beitragsraten in Euro
Eintrittsalter bis 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65 > 66
Männer €/Monat 120 65 65 69 73 76 82 92 104 124 159 194 251 310
Frauen €/Monat 120 65 65 91 112 127 135 142 151 166 186 207 236 300
Für Reisen in die Länder USA, Kanada und Mexico (NAFTA) besteht kein Versicherungsschutz
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