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Care Expatriate
Auslandskrankenversicherung für Expatriates
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Beschreibung
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A. Leistungen des Versicherer
(1) Ambulante Behandlung
100 % des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ in Deutschland, sonst der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. die angemessenen und ortsüblichen Gebühren), für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Arzneien, Heilmitteln sowie für Schwangerschafts- (sofern die Schwangerschaft bei Beginn des Versicherungsschutzes noch nicht bestanden hat), Krebs- und Kindervorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung bis zu € 250 ; Hör- und Sprechhilfen sowie Rollstühle bis zu € 1000 je Versicherungsjahr; Sehhilfen sind bis zu € 50 erstattungsfähig. Ein erneuter Anspruch entsteht dann, wenn sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Fahrtkosten vom Unfallort sowie bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit zum nächst erreichbaren Arzt und zurück.
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(2) Krankenhaus-Behandlung
| 100 % der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch
notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit
oder Unfallfolgen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne
Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung); bei Entbindung nach Ablauf
der Wartezeit von 8 Monaten; erstattungsfähig sind auch die Kosten
für medizinisch notwendige Krankentransporte in das nächst erreichbare
Krankenhaus und zurück sowie die Kosten für einen Belegarzt. |
(3) Zahnbehandlung und –ersatz
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100 % des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ in Deutschland,
sonst der jeweils gültigen Gebührenordnung bzw. die angemessenen
und ortsüblichen Gebühren), für medizinisch notwendige
ambulante zahnärztliche Behandlung einschließlich einmal jährlicher
Kontrolluntersuchung mit Zahnsteinentfernung und 60 % des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendigen
Zahnersatz nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten. Als Zahnersatz gelten
prothetische Leistungen einschließlich der Kosten für Überkronungen,
Einlagefüllungen und kieferorthopädische Behandlungen.
Maximale Erstattung für Zahnersatz insgesamt:
- Im 1. Versicherungsjahr bis € 500
- Im 2. Versicherungsjahr bis € 1.000
- Im 3. Versicherungsjahr bis € 1.500
- Für jedes folgende Versicherungsjahr bis € 2.500
Vor Beginn von Maßnahmen für Zahnersatz soll dem Versicherer
ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit
der Maßnahme vorgelegt werden. Der Versicherer verpflichtet sich,
diesen Kostenvoranschlag unverzüglich zu prüfen und den vertraglichen
Leistungsbetrag verbindlich bekannt zu geben. |
(4) Überführungskosten zum Heimatwohnsitz
| 100 % des Rechnungsbetrages; maximal € 10.000,00 |
(5) Selbstbeteiligung
| € 150 je Versicherungsjahr |
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B. Besondere Bestimmungen
(1) Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung im weltweiten
Ausland außer in den Staaten der nordamerikanischen Freihandelszone
NAFTA (USA, Kanada und Mexiko). Als Ausland gelten weltweit alle Länder,
- mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte
Person besitzt und/oder in dem sie vor Reiseantritt einen ständigen
Wohnsitz hat -. |
(1.1) Unterbrechung des Aufenthaltes
Bei einer vorübergehenden Rückkehr in das Heimatland der versicherten
Person besteht nach Meldung durch den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz
für eine Gesamtdauer von maximal 3 Monaten je Versicherungsjahr. Dies
gilt nicht für die Staaten der nordamerikanischen Freihandelszone
NAFTA (USA, Kanada und Mexiko). |
(2) Versicherungsfähigkeit
Versicherungsfähig sind Reisende, die sich voraussichtlich mehr
als 6 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten. Das Höchsteintrittsalter
liegt bei 76 Jahren. |
(3) Versicherungsdauer
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 6 Monate. Die Höchstversicherungsdauer
für Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland beträgt 5
Jahre. Für Reisen außerhalb Deutschlands kann sich die versicherte
Person bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres versichern.
Die maximale Vertragslaufzeit für versicherte Personen bis Eintrittsalter
65 beträgt zunächst 60 Monate und kann für Aufenthalte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit schriftlicher
Zustimmung des Versicherers jeweils um weitere 60 Monate verlängert
werden, wenn bei Beginn der Verlängerung die versicherte Person das
66. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (sonst kann nur noch um max. 36
Monate verlängert werden).
Die maximale Vertragslaufzeit für versicherte Personen mit Eintrittsalter über
65 bis zum Höchsteintrittsalter von 76 Jahren beträgt zunächst
36 Monate und kann nur mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers jeweils
um weitere 36 (für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland um maximal 24 Monate) Monate verlängert werden.
Die Versicherung nach diesem Tarif endet mit Ablauf des Monats, in dem
die Versicherungsfähigkeit wegfällt, der Auslandsaufenthalt beendet
wird (Ausnahme siehe B 1.1), die Voraussetzungen für einen vorübergehenden
Aufenthalt entfallen, mit Ablauf von 5 Jahren nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland sowie mit Vollendung des 80. Lebensjahres.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Eintritt des Beendigungsgrundes
dem Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen. |
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C. Zusatzleistungen
Assistance-Leistungen
- Auskünfte über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung
im In- und Ausland , wie z. B. die Benennung von Ärzten, Fachärzten,
Krankenhäusern und Fachkliniken mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
- Benennung von Abschlepp-/Bergungsunternehmen, Fachwerkstätten,
Mietwagenunternehmen, Hotels, Luftfahrtgesellschaften bzw. sonstigen
Beförderungsunternehmen im In- und Ausland.
- Benennung von Sachverständigen, Rechtsanwälten, Dolmetschern
im In- und Ausland mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
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D. Versicherer
Anschrift
Hanse-Merkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg |
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E. Beiträge
Prämienübersicht
Monatliche Beitragsraten in Euro
| Eintrittsalter bis |
5 |
10 |
15 |
20 |
25 |
30 |
35 |
40 |
45 |
50 |
55 |
60 |
65 |
> 66 |
| Männer €/Monat |
120 |
65 |
65 |
69 |
73 |
76 |
82 |
92 |
104 |
124 |
159 |
194 |
251 |
310 |
|
Frauen €/Monat |
120 |
65 |
65 |
91 |
112 |
127 |
135 |
142 |
151 |
166 |
186 |
207 |
236 |
300 |
| Für Reisen in die Länder USA, Kanada und Mexico (NAFTA) besteht kein Versicherungsschutz |
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