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Care Expatriate
Auslandskrankenversicherung für Expatriates
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FAQ
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Wer kann
sich im Tarif Care Expatriate versichern?
| Versicherungsfähig sind Personen,
die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten. Als Ausland gelten
alle Länder – mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit
die versicherte Person besitzt und/oder in dem sie einen ständigen
Wohnsitz hat. Eine Versicherung in den USA, Kanada und Mexiko (NAFTA) ist
nicht möglich. Das Höchsteintrittsalter beträgt 76 Jahre. |
Wie lange kann ich mich im Tarif Care Expatriate in Deutschland versichern (inklusive Verlängerungen)?
Bis zum Alter von 64 Jahren können
Sie auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers die Versicherungslaufzeit
einmalig um maximal 60 Monate verlängern.Zwischen dem 65. und dem
80. Lebensjahr kann die Auslandskrankenversicherung einmalig um 36 Monate
verlängert werden. |
Wie lange kann ich mich im Tarif Care Expatriate im Ausland (außer Deutschland) versichern (inklusive Verlängerungen)?
| Bis zum Alter von 64 Jahren können
Sie auf Antrag und mit schriftlicher Zustimmung des Versicherers die Versicherungslaufzeit
immer wieder um maximal 60 Monate verlängern. Zwischen dem 65. und
80. Lebensjahr kann die Auslandskrankenversicherung dann um jeweils 36
Monate verlängert werden. |
Was kostet die Versicherung?
| Die Auslandskrankenversicherung
Care Expatriate hat unterschiedliche Monatsprämien, je nach Eintrittsalter
und Geschlecht der versicherten Person. So kostet sie z. B. für einen
35-jährigen Mann pro Monat 82 €, für eine 35-jährige
Frau 135 € pro Monat. Die genaue Prämientabelle finden Sie in
der Beschreibung des Tarifs. |
Gilt die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate auch in den USA, Mexiko oder Kanada (NAFTA)?
Nein, denn die Einreisebestimmungen der Länder
der Nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (USA, Mexiko und Kanada) stellen
spezifische Anforderungen an die Gestaltung von Auslandsreise-Krankenversicherungen. |
Bin ich bei einem Zwischenbesuch in meinem Heimatland auch versichert?
| Ja, es besteht bis zu einer Gesamtdauer von maximal 3 Monaten pro Versicherungsjahr auch im Heimatland Versicherungsschutz
(ausgeschlossen Länder der NAFTA). Der Aufenthalt im Heimatland muss der Care Concept AG vorher schriftlich mitgeteilt werden. |
Wird die Versicherung bei ausländischen Behörden (Botschaften, Konsulate, etc.) anerkannt?
| Unsere Versicherungsprodukte sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen im Ausland zugeschnitten und entsprechen in der Regel allen Anforderungen der Visumsvergabe (z.B. Schengen-Visum). Die einzigen uns derzeit bekannten Ausnahmen bilden
hierbei die Schweiz und die NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada). |
Werden die Kosten einer Schwangerschaft übernommen?
Schwangerschaften sind mitversichert, sofern der Konzeptionszeitpunkt nicht vor Antragstellung und Versicherungsbeginn liegt. Sofern die Schwangerschaft versichert ist, gelten Untersuchungen und medizinisch notwendige Behandlungen wegen Schwangerschaft auch als Versicherungsfälle und sind mitversichert. |
Kann
ich mein - während der Versicherungslaufzeit geborenes - Kind mitversichern?
| Wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens 3 Monate im Care Expatriate versichert ist und die Anmeldung
des Kindes spätestens 2 Monate nach dem Tage der Geburt bei uns eingeht, können auch Neugeborene mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit
ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichert werden. |
Werden Vorsorgeuntersuchungen übernommen?
| Kindervorsorgeuntersuchungen sind mitversichert, jedoch keine Immunisierungsmaßnahmen. |
Werden auch Schutzimpfungen für das Reiseland übernommen?
| Nein. Schutzimpfungen und Immunisierungsmaßnahmen sind Vorsorgeuntersuchungen und in diesem Tarif ausgeschlossen. |
Ist im Tarif Care Expatriate eine Haftpflichtversicherung eingeschlossen?
| Die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate ist eine reine Krankenversicherung und beinhaltet keine Haftpflichtversicherung. |
Ist im Tarif Care Expatriate eine Unfallversicherung eingeschlossen?
Die Kosten einer rein medizinischen Versorgung, die durch einen Unfall notwendig wird, werden
im Rahmen der versicherten Leistungen dieses Tarifs übernommen. Allerdings erhalten Sie nach einem Unfall keine Entschädigungsleistungen bei
dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität). |
Kann ich mich in einem Krisengebiet versichern?
| Der Geltungsbereich der Auslandskrankenversicherung Care Expatriate erstreckt sich auch auf sog. „Krisengebiete“, jedoch mit der folgenden Einschränkung:
keine Leistungspflicht besteht für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle,
die durch Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. |
Erhalte ich eine Versicherungskarte mit der ich meine Ansprüche geltend machen kann?
| Sie erhalten eine Versicherungskarte mit Angabe Ihrer Personendaten und einen Auszug der versicherten Leistungen, jedoch keine Chipkarte wie bei den gesetzlichen
Versicherern in Deutschland üblich. Die Versicherungskarte bestätigt Ihre Mitgliedschaft in der Auslandskrankenversicherung Care Expatriate. |
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