Produktinformationsblatt zur Auslandsreise-Krankenversicherung Care Expatriate (PIB)

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Produktinformationsblatt zur Auslandskrankenversicherung Care Expatriate 2019_9 (PIB)

Sie interessieren sich für die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate – eine gute Wahl!
Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne dieses Informationsblattes.
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen nicht abschließend sind!
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Versicherungsantrag, dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen für Auslandskrankenversicherungen von ausländischen Gästen bei der Advigon Versicherung AG VB-KV 2019_9 (CExp2019_9) sowie ggf. späteren schriftlichen Vereinbarungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen und er somit im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist.

Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Das Produkt Care Expatriate ist eine Auslandskrankenversicherung für Personen, die sich zeitlich befristet, d.h. für mindestens sechs Monate bis höchstens fünf Jahre im weltweiten Ausland als Langzeitreisende aufhalten. Die Höchstversicherungsdauer für einen Aufenthalt in Deutschland liegt bei fünf Jahren, ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands ist unbegrenzt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) möglich.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten für unvorhersehbare, akut während des Aufenthalts im Ausland eintretende medizinisch notwendige, ambulante oder stationäre Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie zahnmedizinische Behandlungen nach den jeweiligen Bedingungen. Die Versicherung muss vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb eines Jahres nach Einreise in das gewählte Aufenthaltsland abgeschlossen werden.

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Den Umfang und die einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Angaben ein Auszug aus dem Leistungskatalog sind. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2019_9 (CExp2019_9).

Care Expatriate Basic/-Comfort/-Premium - All benefits at a glance*
Health insurance
Benefits Care Expatriate Basic Comfort Premium
online application online application online application
online application
medically necessary outpatient treatment up to 100 % Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
prescription medications Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
additional costs for medically advisable repatriation Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
dental treatments including annual check-ups Basic: Jaup to EUR 600.00 Comfort: Ja Premium: Ja
accident-related dental prosthesis Basic: Ja80 % bis max. 1.000,– EUR Comfort: Ja80 % bis max. 2.000,– EUR Premium: Ja100 % bis max. 3.000,– EUR
remedies Basic: Jaup to EUR 250.00 Comfort: Jaup to EUR 500.00 Premium: Jaup to EUR 1,500.00
psychotherapy Basic: Jaup to EUR 500.00(bis 100,-
EUR pro Sitzung)
Comfort: Jaup to EUR 1,000.00(bis 100,-
EUR pro Sitzung)
Premium: Jaup to EUR 1,500.00(bis 150,-
EUR pro Sitzung)
home leave (Duration >= 1 Year) Basic: Jabis zu 30 Tage / Versicherungsjahr Comfort: Jabis zu 45 Tage / Versicherungsjahr Premium: Jabis zu 90 Tage / Versicherungsjahr
Nachhaftung (bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit) bis Basic: Ja1 Month Comfort: Ja3 Months Premium: Jaunlimited
medically prescribed aids Basic: Jaunfallbedingt bis 500,- EUR Comfort: Jaup to EUR 500.00/Hör- und
Sprechhilfen sowie
Rollstühle bis 1.000,- EUR
Premium: Ja100% up to EUR 2,500.00
stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse Basic: Ja Comfort: Ja Premium: JaEin-/ Zweibettzimmer
außerhalb der BRD
Ambulante Rehamaßnahmen Basic: Jabis 21 Tage Comfort: Jabis 21 Tage Premium: Jabis 21 Tage
repatriation/burial costs in event of death of the insured person Basic: Jaup to EUR 25,000.00 Comfort: Jaup to EUR 25,000.00 Premium: Jaup to EUR 25,000.00
dental prostheses including the cost of repairs Basic: - Comfort: Ja60% Premium: Ja80%
screenings/preventive examinations aimed at early detection of disease Basic: - Comfort: Jaup to EUR 250.00 Premium: Jaup to EUR 500.00
Sehhilfen Basic: - Comfort: Jaup to EUR 100.00 Premium: Jaup to EUR 300.00
hospital per diem rate of all in EUR 100.00 for each full inpatient exceeding 14 days Basic: Ja Comfort: - Premium: -
daily hospital allowance Basic: - Comfort: Ja20,- EUR (bis 20 Tage) Premium: Ja30,– EUR (bis 30 Tage)
right to continued insurance Basic: - Comfort: Ja Premium: Ja
guarantee of acceptance for follow-up policy Basic: - Comfort: Ja Premium: Ja
upon request: costs for transport for a visiting family member in case of in-patient treatment at a hospital for more than 14 days Basic: - Comfort: Ja 500,– EUR Premium: Ja 1000,– EUR

*Overview of benefits (excerpt). For a complete list of benefits please see the insurance terms and conditions.. Alle Begrenzungen beziehen sich auf das Versicherungsjahr.


Alle Angaben sind ein Auszug aus dem Leistungskatalog. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus, denn ansonsten müssten wir eine sehr hohe Prämie verlangen.
Generell nicht versichert sind beispielsweise Versicherungsfälle, in denen der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person arglistig über die Umstände zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.

Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus insbesondere

  • für die Behandlung im Ausland, die zumindest auch Grund für den Antritt der Reise war,
  • für Entziehungsmaßnahmen oder Entziehungskuren,
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen,
  • für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung sowie
  • für Organspenden und deren Folgen.

Die vollständigen Angaben zu den Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie hoch ist die Prämie, wann ist sie zu zahlen und was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Der Beitrag für Ihre Versicherung ist eine Einmalprämie, welche nach vertraglicher Vereinbarung grundsätzlich auch als monatliche Prämie entrichtet werden kann. Die Höhe des (monatlichen) Beitrags ergibt sich aus dem gewählten Tarif sowie dem jeweiligen Eintrittsalter und der gewählten Laufzeit. Die jeweilige Monatsprämie bitten wir der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Aus dieser können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen.
Die Erst- oder Einmalprämie ist bei Vertragsbeginn fällig. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Wird der Betrag der Erst- oder Einmalprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gewährleistende Versicherer zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird bzw. werden durch Sie eine oder mehrere Folgeprämien nach Zahlungsaufforderung und Fristsetzung durch den Versicherungsschutz gewährenden Versicherer nicht gezahlt, so ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Premium overview | Care Expatriate | worldwide excluding US, CA, MX
Insurance plan Basic Comfort Premium
Deductible per year (in EUR) 150 150 500 0 500 1000

Premium overview | Care Expatriate | worldwide including US, CA, MX
Insurance plan Basic Comfort Premium
Deductible per year (in EUR) 150 150 500 0 500 1000

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in unseren Prämien keine Versicherungssteuer enthalten ist, da die Krankenversicherung von der Steuerpflicht befreit ist.

Zu beachtende Pflichten (Obliegenheiten):
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

Bei Vertragsschluss müssen alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Ein Verstoß hiergegen führt zur Gefährdung des Versicherungsschutzes. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages?

Unabhängig von der rechtzeitigen Beitragszahlung haben Sie während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages bestimmte Anzeigepflichten zu beachten. Sofern wir es für die Schadenbearbeitung benötigen, müssen Sie über Beginn und Ende eines jeden Heimatland-Aufenthaltes oder eines Drittlandes einen Nachweis erbringen. Die Annahme der Staatsbürgerschaft des Aufenthaltslandes, die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder die Versagung der Aufenthaltserlaubnis für das Aufenthaltsland sind uns ebenfalls umgehend anzuzeigen. Weitere Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Um einen eingetretenen Versicherungsfall möglichst zügig bearbeiten zu können, sind Schäden unverzüglich anzuzeigen und die übersandte Schadenanzeige wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Der Schaden ist möglichst gering zu halten! Es ist alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Die vollständigen Angaben zu den Pflichten, wenn der Versicherungsfall eintritt, entnehmen Sie bitte § 10 Ziff. 1-5 der Versicherungsbedingungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherungsschutz gewährende Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu finden Sie in § 10 Ziff. 6 der Versicherungsbedingungen.

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages und der Zahlung der Erstprämie. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Republik Österreich, nicht vor der Grenzüberschreitung ins Ausland sowie dem Ablauf vertraglich bestimmter Wartezeiten.
Der Versicherungsschutz endet (auch für schwebende Versicherungsfälle)

  • zum vereinbarten Zeitpunkt,
  • mit Beendigung des Versicherungsvertrages,
  • mit dem Zeitpunkt, in dem eine der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit der versicherten Person gemäß § 1 2019_9 (CExp2019_9) entfällt,
  • mit Beendigung des vorübergehenden Auslandaufenthaltes im jeweiligen Reiseland.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 6 Ziff. 2 und Ziff. 3 der Versicherungsbedingungen.

Beendigung des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag endet mit Ablauf der in der Versicherungspolice genannten vereinbarten Laufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Versicherungsverhältnis durch den Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer für den Zeitraum des nicht in Anspruch genommenen Versicherungsschutzes die Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge zu. Näheres entnehmen Sie bitte § 3 Ziff. 1 sowie § 2 III. der Versicherungsbedingungen.

Wem gegenüber müssen Sie Ihre Erklärungen abgeben?

Sämtliche Erklärungen, die Ihr Versicherungsverhältnis betreffen sind an die

Care Concept AG, Postfach 30 02 62, 53182 Bonn
Telephone: +49 228 97735-0
Fax no.: +49 228 97735-35
Email: info@care-concept.de
zu richten.

Mit Zugang Ihrer Erklärung im Hause der Care Concept AG gilt diese auch gegenüber dem Deckungsschutz gewährenden Versicherer Advigon Versicherung AG als zugegangen.