Produktinformationsblatt zur Auslandsreise-Krankenversicherung Care Expatriate (PIB)

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Produktinformationsblatt zur Auslandskrankenversicherung Care Expatriate 2019_9 (PIB)

Sie interessieren sich für die Auslandskrankenversicherung Care Expatriate – eine gute Wahl!
Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne dieses Informationsblattes.
Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Informationen nicht abschließend sind!
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus Ihrem Versicherungsantrag, dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen für Auslandskrankenversicherungen von ausländischen Gästen bei der Advigon Versicherung AG VB-KV 2019_9 (CExp2019_9) sowie ggf. späteren schriftlichen Vereinbarungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen und er somit im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist.

Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Das Produkt Care Expatriate ist eine Auslandskrankenversicherung für Personen, die sich zeitlich befristet, d.h. für mindestens sechs Monate bis höchstens fünf Jahre im weltweiten Ausland als Langzeitreisende aufhalten. Die Höchstversicherungsdauer für einen Aufenthalt in Deutschland liegt bei fünf Jahren, ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands ist unbegrenzt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag) möglich.
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Kosten für unvorhersehbare, akut während des Aufenthalts im Ausland eintretende medizinisch notwendige, ambulante oder stationäre Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie zahnmedizinische Behandlungen nach den jeweiligen Bedingungen. Die Versicherung muss vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb eines Jahres nach Einreise in das gewählte Aufenthaltsland abgeschlossen werden.

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
Den Umfang und die einzelnen Leistungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Bitte beachten Sie dabei, dass alle Angaben ein Auszug aus dem Leistungskatalog sind. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte § 7 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 2019_9 (CExp2019_9).

Care Expatriate Basic/-Comfort/-Premium - Alle Leistungen auf einen Blick*
Krankenversicherung
Leistungen Care Expatriate Basic Comfort Premium
Online-Antrag Online-Antrag Online-Antrag
Online-Antrag
Medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung zu 100 % Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Ärztlich verordnete Medikamente Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports Basic: Ja Comfort: Ja Premium: Ja
Zahnbehandlung inklusive einer jährlichen Kontrolluntersuchung Basic: Jabis 600,– EUR Comfort: Ja Premium: Ja
unfallbedingter Zahnersatz Basic: Ja80 % bis max. 1.000,– EUR Comfort: Ja80 % bis max. 2.000,– EUR Premium: Ja100 % bis max. 3.000,– EUR
Heilmittel Basic: Jabis 250,– EUR Comfort: Jabis 500,– EUR Premium: Jabis 1.500,– EUR
Psychotherapie Basic: Jabis 500,– EUR(bis 100,-
EUR pro Sitzung)
Comfort: Jabis 1.000,– EUR(bis 100,-
EUR pro Sitzung)
Premium: Jabis 1.500,– EUR(bis 150,-
EUR pro Sitzung)
Heimaturlaub (Laufzeit >= 1 Jahr) Basic: Jabis zu 30 Tage / Versicherungsjahr Comfort: Jabis zu 45 Tage / Versicherungsjahr Premium: Jabis zu 90 Tage / Versicherungsjahr
Nachhaftung (bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit) bis Basic: Ja1 Monat Comfort: Ja3 Monate Premium: Jaunbegrenzt
ärztlich verordnete Hilfsmittel Basic: Jaunfallbedingt bis 500,- EUR Comfort: Jabis 500,– EUR/Hör- und
Sprechhilfen sowie
Rollstühle bis 1.000,- EUR
Premium: Ja100% bis 2.500,– EUR
stationäre Behandlung im Krankenhaus in der allgemeinen Pflegeklasse Basic: Ja Comfort: Ja Premium: JaEin-/ Zweibettzimmer
außerhalb der BRD
Ambulante Rehamaßnahmen Basic: Jabis 21 Tage Comfort: Jabis 21 Tage Premium: Jabis 21 Tage
Überführungskosten bei Tod/Bestattungskosten Basic: Jabis 25.000,– EUR Comfort: Jabis 25.000,– EUR Premium: Jabis 25.000,– EUR
Zahnersatz inklusive Reparaturen Basic: - Comfort: Ja60% Premium: Ja80%
Vorsorgeuntersuchungen Basic: - Comfort: Jabis 250,– EUR Premium: Jabis 500,– EUR
Sehhilfen Basic: - Comfort: Jabis 100,– EUR Premium: Jabis 300,– EUR
Krankenhaustagegeld (pauschal 100 EUR bei Krankenhausaufenthalten von mehr als 14 Tagen) Basic: Ja Comfort: - Premium: -
Krankenhaustagegeld Basic: - Comfort: Ja20,- EUR (bis 20 Tage) Premium: Ja30,– EUR (bis 30 Tage)
Weiterversicherungsrecht Basic: - Comfort: Ja Premium: Ja
Annahmegarantie für Anschlussvertrag Basic: - Comfort: Ja Premium: Ja
auf Antrag: Transportkosten für Besuch eines Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mehr als 14 Tagen Dauer Basic: - Comfort: Ja 500,– EUR Premium: Ja 1000,– EUR

*Auszug aus dem Leistungskatalog. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Alle Begrenzungen beziehen sich auf das Versicherungsjahr.


Alle Angaben sind ein Auszug aus dem Leistungskatalog. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus, denn ansonsten müssten wir eine sehr hohe Prämie verlangen.
Generell nicht versichert sind beispielsweise Versicherungsfälle, in denen der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person arglistig über die Umstände zu täuschen versuchen, die für den Grund oder die Höhe der Leistung von Bedeutung sind.

Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus insbesondere

  • für die Behandlung im Ausland, die zumindest auch Grund für den Antritt der Reise war,
  • für Entziehungsmaßnahmen oder Entziehungskuren,
  • für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen,
  • für eine durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung oder Unterbringung sowie
  • für Organspenden und deren Folgen.

Die vollständigen Angaben zu den Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte § 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wie hoch ist die Prämie, wann ist sie zu zahlen und was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Der Beitrag für Ihre Versicherung ist eine Einmalprämie, welche nach vertraglicher Vereinbarung grundsätzlich auch als monatliche Prämie entrichtet werden kann. Die Höhe des (monatlichen) Beitrags ergibt sich aus dem gewählten Tarif sowie dem jeweiligen Eintrittsalter und der gewählten Laufzeit. Die jeweilige Monatsprämie bitten wir der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Aus dieser können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen.
Die Erst- oder Einmalprämie ist bei Vertragsbeginn fällig. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Wird der Betrag der Erst- oder Einmalprämie nicht rechtzeitig gezahlt, ist der Versicherungsschutz gewährleistende Versicherer zum Rücktritt berechtigt, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Wird bzw. werden durch Sie eine oder mehrere Folgeprämien nach Zahlungsaufforderung und Fristsetzung durch den Versicherungsschutz gewährenden Versicherer nicht gezahlt, so ist der Versicherer zur Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Prämienübersicht | Care Expatriate | Weltweit ohne US, CA, MX
Versicherungstarif Basic Comfort Premium
Selbstbehalt pro Jahr (in EUR) 150,– 150,– 500,– 0,– 500,– 1000,–

Prämienübersicht | Care Expatriate | Weltweit inkl. US, CA, MX
Versicherungstarif Basic Comfort Premium
Selbstbehalt pro Jahr (in EUR) 150,– 150,– 500,– 0,– 500,– 1000,–

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass in unseren Prämien keine Versicherungssteuer enthalten ist, da die Krankenversicherung von der Steuerpflicht befreit ist.

Zu beachtende Pflichten (Obliegenheiten):
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?

Bei Vertragsschluss müssen alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Ein Verstoß hiergegen führt zur Gefährdung des Versicherungsschutzes. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Pflichten haben Sie während der Laufzeit des Vertrages?

Unabhängig von der rechtzeitigen Beitragszahlung haben Sie während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages bestimmte Anzeigepflichten zu beachten. Sofern wir es für die Schadenbearbeitung benötigen, müssen Sie über Beginn und Ende eines jeden Heimatland-Aufenthaltes oder eines Drittlandes einen Nachweis erbringen. Die Annahme der Staatsbürgerschaft des Aufenthaltslandes, die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung oder die Versagung der Aufenthaltserlaubnis für das Aufenthaltsland sind uns ebenfalls umgehend anzuzeigen. Weitere Anzeigepflichten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Um einen eingetretenen Versicherungsfall möglichst zügig bearbeiten zu können, sind Schäden unverzüglich anzuzeigen und die übersandte Schadenanzeige wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Der Schaden ist möglichst gering zu halten! Es ist alles zu vermeiden, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Die vollständigen Angaben zu den Pflichten, wenn der Versicherungsfall eintritt, entnehmen Sie bitte § 10 Ziff. 1-5 der Versicherungsbedingungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann der Versicherungsschutz gewährende Versicherer die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu finden Sie in § 10 Ziff. 6 der Versicherungsbedingungen.

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages und der Zahlung der Erstprämie. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. der Republik Österreich, nicht vor der Grenzüberschreitung ins Ausland sowie dem Ablauf vertraglich bestimmter Wartezeiten.
Der Versicherungsschutz endet (auch für schwebende Versicherungsfälle)

  • zum vereinbarten Zeitpunkt,
  • mit Beendigung des Versicherungsvertrages,
  • mit dem Zeitpunkt, in dem eine der Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit der versicherten Person gemäß § 1 2019_9 (CExp2019_9) entfällt,
  • mit Beendigung des vorübergehenden Auslandaufenthaltes im jeweiligen Reiseland.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 6 Ziff. 2 und Ziff. 3 der Versicherungsbedingungen.

Beendigung des Versicherungsvertrages
Der Versicherungsvertrag endet mit Ablauf der in der Versicherungspolice genannten vereinbarten Laufzeit. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann das Versicherungsverhältnis durch den Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. In diesem Fall steht dem Versicherungsnehmer für den Zeitraum des nicht in Anspruch genommenen Versicherungsschutzes die Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge zu. Näheres entnehmen Sie bitte § 3 Ziff. 1 sowie § 2 III. der Versicherungsbedingungen.

Wem gegenüber müssen Sie Ihre Erklärungen abgeben?

Sämtliche Erklärungen, die Ihr Versicherungsverhältnis betreffen sind an die

Care Concept AG, Postfach 30 02 62, 53182 Bonn
Telefon: +49 228 97735-0
FAX: +49 228 97735-35
E-Mail: info@care-concept.de
zu richten.

Mit Zugang Ihrer Erklärung im Hause der Care Concept AG gilt diese auch gegenüber dem Deckungsschutz gewährenden Versicherer Advigon Versicherung AG als zugegangen.