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Care Holiday
Reisekrankenversicherung
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Beschreibung
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Versicherbarer Personenkreis
- Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
- Familien; als Familie gelten maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres,
insgesamt bis zu 5 Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Für mitversicherte Kinder,
die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
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Geltungsbereich und Versicherungslaufzeit
- weltweite
Geltung für jede Urlaubsreise bis zu jeweils 56 Tagen
- weltweite
Geltung für jede Geschäftsreise bis zu jeweils 56 Tagen
- Die Versicherungslaufzeit beträgt jeweils
ein Jahr ab Beantragung.
- Die
Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr sofern nicht drei
Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt
wird.
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Leistungen des Versicherers in der Reise-Krankenversicherung
- ambulante Heilbehandlung
beim Arzt
- stationäre
Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch sinnvoller Rücktransport
ins Inland
- Nachhaftung
bei Transportunfähigkeit
- Transport
zum nächsterreichbaren Arzt beziehungsweise Krankenhaus
- schmerzstillende
Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von
vorhandenem Zahnersatz
- Überführung
bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im
Ausland bis zu € 10.000,-
- Kinder sind
ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei
mitversichert
- €
25,- Krankenhaustagegeld für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren
- Versicherungsschutz
auch für Vorerkrankungen (Ausnahme siehe § 6(1) a) + b) AVB/Care Holiday)
- keine Selbstbeteiligung
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| Prämienübersicht Care Holiday |
Beitragsklasse I: Einzelpersonen bis 64 Jahre |
Beitragsklasse II: Einzelpersonen 65 bis 74 Jahre |
Beitragsklasse III: Einzelpersonen ab 75 Jahre |
Familien* [max. 5 Personen] |
| € 9,50 pro Jahr** |
€ 28,- pro Jahr** |
€ 39,- pro Jahr** |
€ 25,- pro Jahr |
| *Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. |
| **Sofern sich die Beitragsklasse einer versicherten Person aufgrund des neu erreichten Lebensalters ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Beitragsklasse bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. |
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