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Care Holiday
Reisekrankenversicherung
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Beschreibung
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Versicherbarer Personenkreis
- Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich
- Familien; als Familie gelten maximal zwei Erwachsene bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, insgesamt bis zu 5 Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz.
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Geltungsbereich und Versicherungslaufzeit
- weltweite Geltung für jede Urlaubsreise bis zu jeweils 56 Tagen
- weltweite Geltung für jede Geschäftsreise bis zu jeweils 56 Tagen
- Die Versicherungslaufzeit beträgt jeweils ein Jahr ab Beantragung.
- Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr sofern nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
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Leistungen des Versicherers in der Reise-Krankenversicherung
- ambulante Heilbehandlung beim Arzt
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Inland
- Nachhaftung bei Transportunfähigkeit
- Transport zum nächst erreichbaren Arzt beziehungsweise Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlungen einschl. einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- Überführung bei Tod einer versicherten Person ins Inland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu € 10.000,-
- Kinder sind ab Geburt bis zur nächsten Prämienfälligkeit beitragsfrei mitversichert
- € 25,- Krankenhaustagegeld für Kinder bis zum Alter von 10 Jahren
- Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen (Ausnahme siehe § 6(1) a) + b) AVB/Care Holiday)
- keine Selbstbeteiligung
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| Prämienübersicht | Care Holiday |
Beitragsklasse I: Einzelpersonen bis 64 Jahre |
Beitragsklasse II: Einzelpersonen 65 bis 74 Jahre |
Beitragsklasse III: Einzelpersonen ab 75 Jahre |
Familien* [max. 5 Personen] |
| € 9,50 pro Jahr** |
€ 28,- pro Jahr** |
€ 39,- pro Jahr** |
€ 25,- pro Jahr |
| *Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, d.h. bis zum Alter von 20 Jahren. |
| **Sofern sich die Beitragsklasse einer versicherten Person aufgrund des neu erreichten Lebensalters ändert, erfolgt die entsprechende Umstufung in die neue Beitragsklasse bei der folgenden Prämienfälligkeit durch den Versicherer, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf. |
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