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Care Holiday
Reisekrankenversicherung
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FAQ
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1. Wann kann ein Familientarif abgeschlossen werden?
| Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und drei Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich, die in einem gemeinsamen Haushalt leben. Für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. |
4. Was ist im Krankheitsfall zu tun?
Sollten Sie in ein Krankenhaus eingeliefert werden, so ist umgehend der Versicherer darüber zu benachrichtigen. Die Notrufnummer finden Sie auch auf Ihrem Versicherungsschein.
Wir werden gegenüber dem Krankenhaus eine sofortige Kostenübernahmegarantie vereinbaren. Das Krankenhaus rechnet in diesem Fall direkt mit dem Versicherer ab. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Der Hausarzt oder Zahnarzt hingegen erwartet in der Regel die Zahlung direkt von Ihnen. Sie sollten deshalb die Rechnung des Arztes abwarten, sie begleichen und sie dann zur Kostenerstattung im Original an die Care Concept AG senden.
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6. Was ist nicht versichert?
| Folgende Leistungen sind nicht versichert: Vorsorgeuntersuchungen, Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Behandlungen, prophylaktische Leistungen (z.B. Impfungen), Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen |
7. In welchen Länder bin ich versichert?
| Die Versicherung gilt weltweit. |
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