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Care Visa Protect
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste mit einem Visum
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Beschreibung
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Care Visa Protect | Unfall-,
Haftpflicht- & Krankenversicherung für ausländische Gäste
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| Den
genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen
[AVB]. |
Warum eine Versicherung
für den ausländischen Gast mit Visumspflicht?
Viele ausländische Staatsbürger, die sich
für eine bestimmte Zeit in Deutschland, in der EU bzw. den
Schengen-Staaten inkl. der Schweiz und Liechtenstein mit einem Visum aufhalten,
haben oft keinen
oder nur unzureichenden
Versicherungsschutz. Krankheiten oder Unfälle lassen sich jedoch
leider nie ganz ausschließen und können mit erheblichen finanziellen
Einbußen verbunden sein.
Egal, ob Sie privat oder geschäftlich visumspflichtig unterwegs
sind, mit der Versicherung Care Visa Protect sind Sie gegen die
Kosten medizinisch notwendiger Versorgung
abgesichert.
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Geltungsbereich und Versicherungslaufzeit
| Der Tarif Care Visa Protect gilt bei Einreisen mit einem Visum in die Bundesrepublik Deutschland
oder in ein EU-Land. Die Laufzeit kann von einem Tag bis zu 92 Tagen gewählt werden oder für "multiple Visa" für beliebig viele Reisen bis insgesamt 92 Tage innerhalb eines Versicherungsjahres. |
Leistungsbeschreibung
Wir erstatten Ihnen in der Krankenversicherung die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in Deutschland, Österreich und allen EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein und den Schengen-Staaten unter anderem für:
- ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- schmerzstillende Zahnbehandlung, inklusive einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
- Überführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu € 10.000,-
- medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Rücktransport
- Höchstleistung pro Vertrag 50.000 EUR
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Wichtige Hinweise
- Die Versicherung endet mit Vollendung des 75. Lebensjahres.
- Der Versicherungsschein ist Ihr Nachweis für den beantragten Versicherungsschutz. Eine Versicherungsbestätigung
und Behandlungsscheine werden Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung von uns zugesandt.
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Was nicht
versichert ist - Leistungsausschlüsse
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So leistet der Versicherer nicht für
- Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehen bzw. bekannt sind sowie
- die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung behandelt worden sind
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen
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Jahresgebühr
| Falls Sie mehrfach innerhalb eines Jahres mit multiplen Visa
in die Bundesrepublik Deutschland oder in ein EU-Land einreisen möchten, können Sie sich im Tarif
Care Visa Protect für eine Jahresgebühr von 110,- EUR, bzw. 215,- EUR versichern.
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Prämienübersicht Care Visa Protect
| Tagesprämie Krankenversicherung |
| bis 64 Jahre |
65 bis 74 Jahre |
| € 0.85 / Tag |
€ 2.60 / Tag |
| Mindestprämie pro Person und Laufzeit: 8,50 € |
Jahresprämie Krankenversicherung "Multiple Visa"
für beliebig viele Reisen bis zu insgesamt 92 Tage innerhalb eines Versicherungsjahres |
| bis zu 64 Jahren
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65 bis 74 Jahre |
| € 110,00 / Jahr |
€ 215,00 / Jahr |
Unfallversicherung oder Unfall-/Haftpflichtversicherungspaket
Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt.
Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden.
Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung:
Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:
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Privathaftpflichtversicherung |
Typ S | Typ M |
Typ XL |
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Deckungssummen für Personen- und Sachschäden pauschal |
€ 1 Mio. | € 2 Mio. |
€ 2.5 Mio. |
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Abschiebekosten zur Absicherung bei Verpflichtungserklärungen des Versicherungnehmers gegenüber deutschen Behörden |
€ 1.000 | € 2.000 |
€ 3.000 |
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Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen, Selbstbehalt 10 %, mindestens 250,– € je Schadenereignis |
€ 10.000 | € 25.000 |
€ 50.000 |
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Schlüsselverlustrisiko für private Wohnungen (bzw. Zimmer oder Apartment), Selbstbehalt 10 %, mindestens 100,– € je Schadenereignis |
- | - |
€ 1.000 |
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Selbstbehalt je Schadenfall |
€ 250 | € 0 |
€ 0 |
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| Unfallversicherung |
Typ S | Typ M |
Typ XL |
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Invaliditäts-Grundsumme |
- | € 30.000 |
€ 40.000 |
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Maximale Invaliditätssumme bei Progressionstaffel 350 % |
- | € 105.000 |
€ 140.000 |
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Todesfallsumme bei Unfalltod |
- | € 15.000 |
€ 25.000 |
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Bergungskosten nach einem Unfall |
- | € 7.500 |
€ 10.000 |
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Unfallbedingte kosmetische Operationen |
- | € 2.500 |
€ 5.000 |
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Prämie pro Monat* |
€ 2 | € 4 |
€ 7,50 |
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Mindestprämie
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€ 10 | € 12 |
€ 15 |
*
Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Unfall-/Haftpflichtversicherungsbedingungen.
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