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Care Visa Protect
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste mit einem Visum
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FAQ
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1. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen?
| Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect muss vor der Einreise beantragt werden. |
5. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?
| Bei Abschluss der Versicherung erhalten Sie Behandlungsscheine, auf denen wichtige Informationen über Ihren Versicherungsschutz stehen. Wenn Sie zum Arzt gehen müssen, unterschreiben Sie bitte die Erklärung auf diesem Behandlungsschein und legen ihn dann Ihrem Arzt vor. Bei einer stationären Behandlung bitten Sie das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag bei uns zu stellen. |
7. Gibt es einen Erstattungshöchstbetrag?
| Die Leistungen im Schadensfall sind auf 50.000 Euro pro Versicherungsvertrag begrenzt. |
8. Wird Zahnersatz bezahlt?
| Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann bis zu maximal 300 Euro pro Versicherungsjahr/versicherter Person einschließlich der Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
11. Kann ich mich als Bauarbeiter, der mit einem Visum in einem EU-Land arbeitet, versichern?
| Nein, denn Personen, die gegen Entgelt eine Tätigkeit als Sportler oder Bauarbeiter ausüben, sind nicht versicherbar. |
14. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?
| Bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft sind die Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen nicht mitversichert. Lediglich bei akut auf der Reise auftretenden Komplikationen besteht Versicherungsschutz. Entbindungskosten, sowie Folgen der Entbindung sind nicht versichert. |
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