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Care Visa Protect
günstige Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste mit einem Visum
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FAQ
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5. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?
| Bei Abschluss der Versicherung erhalten Sie Behandlungsscheine, auf denen wichtige Informationen über Ihren Versicherungsschutz stehen. Wenn Sie zum Arzt gehen müssen, unterschreiben Sie bitte die Erklärung auf diesem Behandlungsschein und legen ihn dann Ihrem Arzt vor. Bei einer stationären Behandlung bitten Sie das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag bei uns zu stellen. |
8. Wird Zahnersatz bezahlt?
| Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann bis zu maximal 300 Euro pro Versicherungsjahr/versicherter Person einschließlich der Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
14. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?
| Bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft sind die Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen nicht mitversichert. Lediglich bei akut auf der Reise auftretenden Komplikationen besteht Versicherungsschutz. Entbindungskosten, sowie Folgen der Entbindung sind nicht versichert. |
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