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     Krankenversicherung im Ausland
Care Visa Protect
günstige Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste mit einem Visum
FAQ
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FAQ zur Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect
1. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen?
2. Kann man den Versicherungsvertrag widerrufen? Ist eine Kündigung möglich?
3. Wann muss ich die Prämie zahlen?
4. Wie kann ich die Prämie zahlen?
5. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?
6. Besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die Rückreise aufgrund einer Erkrankung unmöglich ist?
7. Gibt es einen Erstattungshöchstbetrag?
8. Wird Zahnersatz bezahlt?
9. Ich habe eine Vorerkrankung (z.B. Diabetes). Kann ich mich trotzdem versichern?
10. Ist ein Aufenthalt im Heimatland während der Versicherungszeit möglich?
11. Kann ich mich als Bauarbeiter, der mit einem Visum in einem EU-Land arbeitet, versichern?
12. Sind Kinder und Säuglinge in der Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect versicherbar?
13. Ist eine Verlängerung der Versicherung möglich?
14. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?

 1. Kann man die Versicherung nach Reisebeginn abschließen?
Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect muss vor der Einreise beantragt werden.
 2. Kann man den Versicherungsvertrag widerrufen? Ist eine Kündigung möglich?
Ja, Sie können vor Beginn der Versicherungslaufzeit den Vertrag stornieren. Wenn Sie vorzeitig in Ihr Heimatland zurückkehren, ist eine Kündigung möglich.
 3. Wann muss ich die Prämie zahlen?
Die Prämie muss bei Abschluss des Vertrages gezahlt werden.
 4. Wie kann ich die Prämie zahlen?
Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug von deutschen und österreichischen Girokonten und per Kreditkarte möglich.
 5. Was mache ich, wenn ich im Ausland erkranke?
Bei Abschluss der Versicherung erhalten Sie Behandlungsscheine, auf denen wichtige Informationen über Ihren Versicherungsschutz stehen. Wenn Sie zum Arzt gehen müssen, unterschreiben Sie bitte die Erklärung auf diesem Behandlungsschein und legen ihn dann Ihrem Arzt vor. Bei einer stationären Behandlung bitten Sie das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag bei uns zu stellen.
 6. Besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn die Rückreise aufgrund einer Erkrankung unmöglich ist?
Bei einer nachgewiesenen Transportunfähigkeit besteht der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit ins Heimatland, maximal für die Dauer von einem Monat weiter.
 7. Gibt es einen Erstattungshöchstbetrag?
Die Leistungen im Schadensfall sind auf 50.000 Euro pro Versicherungsvertrag begrenzt.
8. Wird Zahnersatz bezahlt?
Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann bis zu maximal 300 Euro pro Versicherungsjahr/versicherter Person einschließlich der Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert.
9. Ich habe eine Vorerkrankung (z.B. Diabetes). Kann ich mich trotzdem versichern?
Grundsätzlich können Sie auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect versichert sein. Die im Zusammenhang mit den Vorerkrankungen stehenden Untersuchungen und Behandlungen und deren Folgen sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
10. Ist ein Aufenthalt im Heimatland während der Versicherungszeit möglich?
Nein, bei einem Aufenthalt im Heimatland besteht kein Versicherungsschutz.
11. Kann ich mich als Bauarbeiter, der mit einem Visum in einem EU-Land arbeitet, versichern?
Nein, denn Personen, die gegen Entgelt eine Tätigkeit als Sportler oder Bauarbeiter ausüben, sind nicht versicherbar.
12. Sind Kinder und Säuglinge in der Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect versicherbar?
Ja! Bitte beachten Sie aber auch hier, dass Vorerkrankungen sowie Vorsorgeuntersuchungen nicht mitversichert sind.
13. Ist eine Verlängerung der Versicherung möglich?
Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich.
14. Kann man sich versichern, wenn man schwanger ist?
Bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft sind die Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen nicht mitversichert. Lediglich bei akut auf der Reise auftretenden Komplikationen besteht Versicherungsschutz. Entbindungskosten, sowie Folgen der Entbindung sind nicht versichert.
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