Wer kann sich in der Auslandskrankenversicherung Care Discover versichern? | |
Welche Laufzeiten sind möglich? | |
Was kostet die Versicherung? | |
Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch? | |
Was muss bei einem Anschlussvertrag beachtet werden? | |
Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen? | |
Wie erhalte ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbestätigung? | |
Ist es möglich die Beiträge monatlich zu zahlen anstatt einer Einmalzahlung? | |
Schützt die Auslandsversicherung Care Discover vor Haftpflichtschäden gegenüber Dritten? | |
Sind Krankenhausaufenthalte und Behandlungen bei Fachärzten versichert? | |
Was ist nicht versichert? | |
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen [AVB]. |
Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. |
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Wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird, kann die Versicherung schriftlich gekündigt werden. Etwaig zuviel gezahlte Prämienteile werden tagesaktuell zurückerstattet. Sollte das Visum nicht gewährt werden oder die Einreise aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ist die schriftliche Stornierung der beantragten Versicherung vor Versicherungsbeginn möglich. |
Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
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Sie können die Gesamtprämie unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer nur über Paypal per Kredit/ oder Debitkarte vor Vertragsabschluss zahlen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bezahlung des Care Discover nur als Einmalbeitrag erstmalig vor der Reise über Paypal/Kredit oder Debitkarte möglich ist. Ein Lastschrifteinzug oder eine Überweisung wäre aufgrund der immens hohen Kosten im Internationalen Banktransfer im Verhältnis zu den vergleichsweise niedrigen Versicherungsbeiträgen unrentabel. |
Ja, ein Privathaftpflichtversicherung ist automatisch mit eingeschlossen. Diese hilft Ihnen unberechtigte Ansprüche abzuwehren (=passive Rechtschutzfunktion der Haftpflichtversicherung) und berechtigte Ansprüche zu begleichen. |
Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandsversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. |
Nicht versichert sind:
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.