Produktinformationsblatt zur Auslandskrankenversicherung Care Science [PDF] |
Sie interessieren sich für eine Advigon Versicherung AG Reise-Versicherung – eine gute Wahl! Um welche Versicherungsart handelt es sich? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem § 7 der Versicherungsbedingungen. Reise-Haftpflichtversicherung: Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt "Reise-Haftpflichtversicherung" der Versicherungsbedingungen. Reise-Unfallversicherung: Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Reise-Unfall" in den Versicherungsbedingungen. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Was ist nicht versichert? In allen Sparten: In der Reise-Unfallversicherung: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt. In der Reise-Krankenversicherung: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. In der Reise-Haftpflichtversicherung: Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? |