Produktinformationsblatt zu den HanseMerkur Reiseversicherungen

Produktinformationsblatt zur Auslandskrankenversicherung herunterladen
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Produktinformationsblatt (PIB)

Sie interessieren sich für eine Advigon Versicherung AG Reise-Versicherung – eine gute Wahl!
Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich gerne diesem Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!

Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt.

Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?

Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem § 7 der Versicherungsbedingungen.

Reise-Haftpflichtversicherung: Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt "Reise-Haftpflichtversicherung" der Versicherungsbedingungen.

Reise-Unfallversicherung: Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt "Reise-Unfall" in den Versicherungsbedingungen.

Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 der Versicherungsbedingungen.

Was ist nicht versichert?
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus.
Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere

In allen Sparten:
Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt.

In der Reise-Unfallversicherung: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt.

In der Reise-Krankenversicherung: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.

In der Reise-Haftpflichtversicherung:
Für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen.

Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!

Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der Advigon Versicherung AG an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den "Obliegenheiten" der Versicherungsbedingungen.

Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die Advigon Versicherung AG die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ("Obliegenheiten" und "Obliegenheitsverletzungen").

Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin.

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