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Care Economy
Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste
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FAQ
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Wer kann sich in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Economy versichern ?
In der Auslandsversicherung "Care Economy" können sich ausländische Gäste bis zum vollendeten 77. Lebensjahr versichern, die sich bis zu zwei Jahren innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten inkl. der Schweiz und Lichtenstein aufhalten. |
Welche Laufzeiten sind möglich?
Die Mindest-Versicherungslaufzeit in der Auslandsversicherung "Care Economy" beträgt 1 Tag. Mindesprämie je Person und Laufzeit: 10,30 €.
Die maximale Versicherungslaufzeit beträgt 2 Jahre inkl. aller Verlängerungen.
Versicherbar sind Laufzeiten von 1 bis 730 Tagen.. |
Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?
| Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. |
Was muss bei einer Verlängerung beachtet werden?
- Verlängerungsanträge sind vor Ende der ursprünglich beantragten Versicherungszeit einzureichen.
- Verlängerungsanträge sind in Textform (E-Mail, Post, FAX) einzureichen.
Ein entsprechendes Formular finden Sie ><.
- Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, und Beschwerden, die nach Beantragung der Vertragsverlängerung neu eingetreten sind.
- Bei einer Verlängerung ist stets die gesamte Versicherungsdauer Grundlage der Prämienberechnung. Die bereits geleistete Zahlung für den ursprünglichen Versicherungszeitraum wird angerechnet. Zum Beispiel: ursprünglich beantragte Versicherungsdauer 30 Tage/Prämie € 39,00. Bei einer Verlängerung auf 100 Tage Gesamtlaufzeit werden € 66,20 fällig (€ 105,20 abzgl. € 39,00).
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Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen?
Wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird, kann die Versicherung schriftlich gekündigt werden.
Sollte das Visum nicht gewährt werden oder die Einreise aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ist die schriftliche Stornierung der beantragten Versicherung vor Versicherungsbeginn möglich. |
Wie erhalte ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbestätigung?
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Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
- Versicherungsschein (Police)
- Behandlungsschein
- Fragebogen zur Versicherungsfähigkeit
- Versicherungsbedingungen, inklusive Vebraucherinformationen, Merkblatt zur Datenverarbeitung und Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Zusätzlich erhalten Sie per Post binnen zwei Arbeitstagen (ab einer Laufzeit von 120 Tagen) Ihre Versicherungsbestätigung mit Versicherungskarte, und für den Fall, dass Sie per Überweisung zahlen, Ihre Rechnung.
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. |
Ist es möglich, die Beiträge monatlich zu überweisen, anstatt diese abbuchen zu lassen?
Sie können die Gesamtprämie unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an die untenstehende Kontoverbindung überweisen, eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen oder bei einer beliebigen Bank oder Postbank eine Bareinzahlung tätigen. Bitte achten Sie bei eigener Überweisung oder Bareinzahlung unbedingt auf die Angabe der vollständigen Versicherungsscheinnummer.
Am einfachsten und sichersten ist die Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung. Leider ist dies jedoch nur von deutschen und österreichischen Girokonten möglich. Bitte beachten Sie bei Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung, dass Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügt.
Sollten Sie noch kein Konto eröffnet haben, können Sie unter Angabe der Versicherungsnummer im Verwendungszweck auch bei einer beliebigen Bank oder Postbank eine Bareinzahlung tätigen.
Bei monatlicher Zahlungsweise (bei Laufzeiten von mindestens 180 Tagen) entfällt allerdings die Möglichkeit der Überweisung, da dies nur in Verbindung mit einer Lastschrift-Einzugsermächtigung vorgesehen ist.
Kontoverbindung: Hypovereinsbank AG, BLZ 200 300 00, Kto.-Nr. 111 161 |
Ist es möglich die Beiträge monatlich zu zahlen anstatt einer Einmalzahlung?
Bei Vertragslaufzeiten von mindestens 180 Tagen und gleichzeitiger Erteilung einer Lastschrift-Einzugsermächtigung ist - zusätzlich zur Einmalzahlung - die monatliche Zahlung möglich.
Als Monatsprämie fallen für Laufzeiten zwischen 180 und 365 Tagen € 46,- pro Monat für Personen bis zum Alter von 64 Jahren, € 120,- pro Monat für Personen zwischen 65 und 74 Jahren an. Als Monatsprämie fallen für Laufzeiten zwischen 366 und 730 Tagen € 70,- pro Monat für Personen bis zum Alter von 64 Jahren, € 230,- pro Monat für Personen zwischen 65 und 74 Jahren an. Andere Zahlungsweisen als einmalig oder monatlich sind in der Auslandsversicherung Care Economy nicht möglich. |
Schützt die Auslandsversicherung Care Economy vor Haftpflichtschäden gegenüber Dritten?
| Nein, es empfiehlt sich, auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:
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Privathaftpflichtversicherung |
Typ S | Typ M |
Typ XL |
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Deckungssummen für Personen- und Sachschäden pauschal |
€ 1 Mio. | € 2 Mio. |
€ 2.5 Mio. |
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Abschiebekosten zur Absicherung bei Verpflichtungserklärungen des Versicherungnehmers gegenüber deutschen Behörden |
€ 1.000 | € 2.000 |
€ 3.000 |
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Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen, Selbstbehalt 10 %, mindestens 250,– € je Schadenereignis |
€ 10.000 | € 25.000 |
€ 50.000 |
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Schlüsselverlustrisiko für private Wohnungen (bzw. Zimmer oder Apartment), Selbstbehalt 10 %, mindestens 100,– € je Schadenereignis |
- | - |
€ 1.000 |
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Selbstbehalt je Schadenfall |
€ 250 | € 0 |
€ 0 |
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| Unfallversicherung |
Typ S | Typ M |
Typ XL |
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Invaliditäts-Grundsumme |
- | € 30.000 |
€ 40.000 |
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Maximale Invaliditätssumme bei Progressionstaffel 350 % |
- | € 105.000 |
€ 140.000 |
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Todesfallsumme bei Unfalltod |
- | € 15.000 |
€ 25.000 |
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Bergungskosten nach einem Unfall |
- | € 7.500 |
€ 10.000 |
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Unfallbedingte kosmetische Operationen |
- | € 2.500 |
€ 5.000 |
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Prämie pro Monat* |
€ 2 | € 4 |
€ 7,50 |
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Mindestprämie
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€ 10 | € 12 |
€ 15 |
*
Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Unfall-/Haftpflichtversicherungsbedingungen.
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Sind Krankenhausaufenthalte und Behandlungen bei Fachärzten versichert?
| Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandsversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. |
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind:
- Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehen bzw. bekannt sind sowie
- die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung behandelt worden sind
- psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen; Krebsdiagnostik
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
- Schutzimpfungen
- nicht unfallbedingte Hilfsmittel (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe)
- bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch
- Zahnersatz (mit Ausnahme von Reparaturen), kieferorthopädische Behandlung, implantologische Behandlungen, Einlagefüllungen, Aufbissbehelfe, Gnathologie
- Entziehungsmaßnahmen/-kuren
- Bescheinigungen und Gutachten
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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