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Studentenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
Glossar



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Arzneimittel

Die vom Arzt verordneten Arzneimittel erhalten Sie in jeder Apotheke.
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr von der Krankenkasse übernommen (Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen).

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Bei Arzneimitteln, für die ein Festbetrag gilt, trägt die DAK - Unternehmen Leben die Kosten bis zum Festbetrag.

Liegt der Preis über dem Festbetrag, ist neben dem Eigenanteil auch die Differenz zwischen Festbetrag und Abgabepreis zu tragen; natürlich nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels.

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